Erst zahlen – dann reisen

Flughafen Hannover:

Am 07.08.2020 erfolgte die Verhaftung einer 23-jährigen Deutschen bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Split/Kroatien durch die Bundespolizei.

Die Betroffene hatte nach Verurteilung wegen Diebstahl die Geldstrafe in Höhe von 600,- EUR nur teilweise beglichen und sich im weiteren Verlauf auch auf die ergangene Ladung zum Strafantritt der somit fälligen 21-tägigen Restersatzfreiheitsstrafe nicht gestellt.

Der haftbefreiende Geldbetrag in Höhe von 420,- EUR wurde noch vor Ort ebenso aufgebracht, wie die ausstehenden Kosten in Höhe von 84,-EUR.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte sogar noch der Flug nach Split angetreten werden.

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Frank Steigerwald
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