Am vergangenen Freitag kontrollierten Beamte der Bundespolizei Pasewalk im Regionalexpress zwischen Strasburg und Pasewalk einen 30- jährigen Polen. Einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass konnte er nicht vorlegen. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass gegen die Person ein Auslieferungshaftbefehl der Republik Polen wegen Einbruchsdiebstahls besteht. Der Haftrichter am Amtsgericht Pasewalk verfügte die Einlieferung in die JVA Bützow.
Am Samstag wurde in den frühen Morgenstunden am ehemaligen Grenzübergang Pomellen ein polnischer Kleintransporter angehalten und kontrolliert. Gegen den Fahrer, ein 45- jähriger Pole, bestand ein Auslieferungshaftbefehl der Französischen Republik. Grund: Straftat - Rauschgiftkriminalität. Auch diese Person wurde beim Amtsgericht in Pasewalk vorgeführt und anschließend in die JVA Bützow eingeliefert.
Ein 25- jähriger Pole wurde in den frühen Morgenstunden des heutigen Tages auf der Bundesautobahn 11 angehalten und kontrolliert. Er war auf dem Weg nach Berlin. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestand. Durch sofortige Zahlung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 678,50 EUR konnte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen abgewendet werden.
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