BPOL NRW: Jugendlicher geht Bundespolizei ins Fahndungsnetz – Er war im Besitz von Betäubungsmitteln unter Mitführung eines langen Dolches

Am Dienstagnachmittag hat die Bundespolizei am ehemaligen Grenzübergang Aachen-Köpfchen einen 16-jährigen Guineer mit Betäubungsmitteln unter Mitführung eines langen Dolches vorläufig festgenommen. Bei der Kontrolle bediente er sich missbräuchlich eines portugiesischen Personalausweises, der nicht für seine Person ausgestellt war. Bei seiner Durchsuchung wurden in einer Umhängetasche geringe Mengen an Marihuana und eine Krankenkassenkarte einer anderen Person aufgefunden und beschlagnahmt. In einer Geldbörse befand sich sein belgischer Aufenthaltstitel mit seinen rechtmäßigen Personalien. Den sichergestellten portugiesischen Personalausweis einer anderen Person zeigte er den Beamten bei der Einreise vor, um über einen fehlenden Reisepass hinweg zu täuschen. Bei dem sichergestellten Dolch handelte es sich um einen mit einer beidseitig geschliffenen Klinge in einer Länge von über 20 Zentimeter. Gegen den 16-Jährigen wurde eine Strafanzeige wegen des Ausweismissbrauches, des unerlaubten Waffenbesitzes und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet. Der Vorgang wurde zuständigkeitshalber an die Zollfahndung Aachen übergeben. Die Ermittlungen konzentrieren sich jetzt auf die Rückgabe des vorgelegten portugiesischen Personalausweises und der Krankenkassenkarte an die rechtmäßigen Eigentümer. Die Mitführung des Dolches als Waffe, unter Einfuhr des Marihuanas, wirkt sich in der Regel als strafverschärfend im Rahmen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz aus.

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