Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet – Mettmann – 2008066

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Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.

In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:

   --- Mettmann --- 

In der Zeit vom Samstagnachmittag des 08.08., 14.30 Uhr, bis zum Sonntagmorgen des 09.08.2020, 10.00 Uhr, parkte ein PKW VW Polo mit Kölner Kennzeichen, auf dem Parkstreifen der Bahnstraße in Mettmann, in Höhe des Hauses Nr. 18 am rechten Fahrbahnrand. In dieser Zeit wurde der VW von einem bislang noch unbekannten anderen Fahrzeug im linken Heckbereich angefahren und beschädigt. Obwohl dabei allein am Polo ein geschätzter Karosserie- und Lackschaden in Höhe von mindestens 800,- Euro zurückblieb, flüchtete der noch unbekannte Verursacher mit seinem Fahrzeug vom Unfallort, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon 02104 / 982-6250, jederzeit entgegen.

   --- Hinweise und Tipps der Polizei --- 

Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:

   - Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten
     Polizeidienststelle (auch über Notruf 110). 
   - Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort. 
   - Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
     Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die
     polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn
     möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen
     Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich
     sind. 
   - Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben
     Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf. 
   - Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum
     flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die
     Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der
     Polizei Erfolg versprechend. 
   - Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie
     bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei
     möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug
     (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere
     Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter,
     verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten. 

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
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