Taschendiebe kehren zum Tatort zurück, als die Polizei da war – Festnahme und beschleunigtes Verfahren am Amtsgericht

Lfd. Nr.: 0881

Taschendiebe versuchten in der Nacht zu Sonntag (16.8.2020) durch das "Antanzen" von Passanten deren Smartphones zu entwenden. Einen Tag später sprach das Dortmunders Amtsgericht ein Urteil.

Gegen 0.20 Uhr ging ein 18-jähriger Fußgänger über die Katharinenstraße in Richtung Kampstraße. Ein ihm unbekannter Mann tanzte ihn an. Drei weitere Unbekannte kamen dazu und wechselten dabei in unmittelbarer Nähe immer wieder schnell die Positionen. So konnten sie ein Handy entwenden und es in ihrer Gruppe unerkannt weiterreichen. Dann liefen sie in unterschiedliche Richtungen davon.

Der 18-Jährige bemerkte die Tat, verfolgte und stellte einen der Tatverdächtigen. Dieser zeigte seine leeren Taschen vor. Die mutmaßlichen Komplizen waren längst aus dem Blickfeld verschwunden. Als wenig später Polizisten mit dem Diebstahlsopfer zusammen standen, liefen zwei der der tatverdächtigen Männer erneut über die Katharinenstraße. Der 18-Jährige erkannte sie sofort. Polizisten nahmen die 25 und 31 Jahre alten Männer fest.

Kurz darauf sprachen dort eine 30-jährige Frau und ein 31-jähriger Mann aus Dortmund die Polizisten an. Sie gaben an, gegen 0.30 Uhr auf der Silberstraße von zwei unbekannten Männern angetanzt und umarmt worden zu sein. Dabei versuchte eine der Personen, das Smartphone der Frau zu entwenden. Ihr Begleiter erkannte die schnell ausgeführte Tat und konnte dem Mann das Gerät wieder entreißen. Die gescheiterten Diebe flüchteten.

Das Paar erblickte während des Polizeieinsatzes auf der Katharinenstraße den bereits festgenommen 31-jährigen Tatverdächtigen sowie einen 25-jährigen mutmaßlichen Komplizen. Die Polizei lieferte beide Männer in das Polizeigewahrsam ein.

Einen Tag später, am Montag (17.8.2020), verhandelte das Amtsgericht Dortmund nach Anklage durch die Staatsanwaltschaft die Taten in einem beschleunigten Verfahren. Dem 25-Jährigen war eine Tat nicht nachzuweisen. Der 31-Jährige wurde wegen der Taten zu einer Geldstrafe verurteilt.

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