Am Mittwochabend wurde ein 57-jähriger Mann bei der Ausreisekontrolle in die Türkei festgestellt. Gegen den Gesuchten besteht ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Hannover wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Gesuchte soll im Januar und Februar 2001 an verschiedenen Orten gemeinschaftlich Betäubungsmittel in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt und mit diesen gehandelt haben. Der niederländische Staatsangehörige soll einen Kurier beauftragt haben zwei Kilogramm Heroingemisch im Verkaufswert von 70.000,- DM von den Niederlanden nach Hannover zu bringen. Dies soll der Kurier auch getan haben, jedoch die Betäubungsmittel nicht wie vereinbart nach dem Überfahren der deutsch-niederländischen Grenze an einer bestimmten Autobahnraststätte übergeben haben. Der Kurier veräußerte das Heroinpaket eigenständig. Aufgrund bestehender Fluchtgefahr wurde der Gesuchte nach der Festnahme bei dem zuständigen Haftrichter vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
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