Am 23.08.2020 stellten Bundespolizisten auf der BAB 11, an der Anschlussstelle Penkun, einen 37-Jährigen in einem litauischen Kleintransporter als Insassen fest. Die Überprüfung des Fahrers ergab eine Ausschreibung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen besonders schweren Falles des Diebstahls. Er sollte eine Geldstrafe in Höhe von 1219 Euro bezahlen. Da der Litauer diese nicht bezahlen konnte, muss er nun 31 Tage in der Justizvollzugsanstalt Stralsund verbringen.
Am gleichen Tag konnten die Bundespolizisten noch einen zweiten Straftäter auf der BAB 11 festnehmen. In einem polnischen Kfz war ein 27-jähriger Mann als Mitfahrer in Richtung Berlin unterwegs. Der polnische Staatsbürger war durch die Staatsanwaltschaft Stralsund wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben. Dieser konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 478,50 Euro zahlen und somit seine Fahrt fortsetzen. Alternativ hätte er 20 Tage Haft absitzen müssen.
In den heutigen Nachtstunden kontrollierten die Beamten der Gemeinsamen Diensteinheit von Landespolizei, Zoll und Bundespolizei auf der BAB 11, an der Anschlussstelle Penkun, einen polnischen PKW, der in Richtung Berlin unterwegs war. Die Beamten ermittelten, dass gegen den polnischen Beifahrer ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort vorlag. Die Geldstrafe in Höhe von 1000,00 Euro wurde für den 61-Jährigen durch seinen Chef bezahlt.
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