Am 02.08.2020 versuchte ein 46-jähriger Gladbecker an der Gildenstraße mit seinem E-Scooter einen Bordstein hochzuspringen. Dabei stürzte er und verletzte sich leicht. Bei dem Unfall entstand nur geringer Sachschaden.
Rechtliche Folgen hat der Unfall für den Gladbecker trotzdem, auch wenn kein weiterer Verkehrsteilnehmer in den Unfall verwickelt war. Nach ersten Erkenntnissen war der Mann betrunken und stand unter dem Einfluss von Drogen. Ihm wurden Blutproben entnommen. Außerdem erwartet den Gladbecker eine Strafanzeige.
Beim Fahren mit einem E-Scooter gelten übrigens die selben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille drohen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und Punkte. Ab 1,1 Promille handelt es sich sogar um eine Straftat. Um eine Straftat kann es sich auch dann schon handeln, wenn ein E-Scooter Fahrer mit 0,3 Promille in einen Unfall verwickelt ist. In der Probezeit und unter 21 Jahren ist die Kombination Alkohol und E-Scooter komplett tabu.
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Polizeipräsidium Recklinghausen
Andreas Lesch
Telefon: 02361 55 1031
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