+++ Einhaltung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln kontrolliert +++

Am 01.09.2020 unterzeichneten Niedersachsens Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann und Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden der Landesgruppe Niedersachsen/Bremen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Dipl.-Ing. Kai Henning Schmidt von der Landesgruppe Niedersachsen/Bremen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), in Hannover eine Sicherheitspartnerschaft unter dem Titel "Sicher im ÖPNV: Wir tragen Maske in Bus und Bahn". Darin wurde unter anderem vereinbart, dass die Polizei stichprobenartige Kontrollen im Nahverkehr vornehmen wird.

Am gestrigen Tag hat erstmalig eine landesweite Kontrollaktion stattgefunden.

Die Polizeidirektion Oldenburg hat die Ergebnisse auf Direktionsebene zusammengefasst: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/62353/4696941

Im Stadtgebiet Oldenburg und im Landkreis Ammerland waren im Zeitraum von 06:00 bis 24:00 Uhr insgesamt 15 Polizeibeamtinnen und -beamte speziell für die Kontrollen zu Einhaltung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln eingesetzt, darunter 12 Beamtinnen und Beamte der Zentralen Polizeidirektion. Zusätzlich kontrollierten die Polizeibeamtinnen und -beamten der Einsatz- und Streifendienste im Rahmen ihrer regulären Dienstausübung Bushaltestellen in ihren Zuständigkeitsbereichen. Insgesamt wurden etwa 290 Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern an stark frequentierten Bushaltestellen geführt. In den Bussen wurde die Maskenpflicht in allen Fällen eingehalten. Was viele wartende Personen allerdings nicht wussten, war, dass die Maskenpflicht bereits an den Haltestellen gilt. Denn gem. § 2 (1) Nr. 3 haben "Personen, die als [...] Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personennahverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen nutzen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen." Diese Rückmeldung wurde an die zuständigen Verkehrsbetriebe übermittelt. Verstöße gegen die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes können von den Ordnungsämtern der Kommunen mit einem Bußgeld von 100 bis 150 Euro geahndet werden. Im Rahmen der gestrigen Kontrollen zeigten die Bürgerinnen und Bürger viel Verständnis für die Situation und die geltenden Regelungen. Bußgeldverfahren wurden nicht eingeleitet.

Sollten Angestellte der Verkehrsbetriebe Verstöße feststellen und die Personen auch nach Aufforderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter, sowie hilfsweise auch die Polizei, diese Verstöße in geeigneter Weise verfolgen.

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