Lfd. Nr.:1009 ...aber in der Regel keine legalen! Als ein 20-jähriger Dortmunder am gestrigen Tag (14. September) gegen 18:45 Uhr die Unfallörtlichkeit im Bereich des Autobahnkreuzes Dortmund Hafens verließ, dachte er wohl noch, er würde davonkommen. Hatte er doch dem Unfallgegner, einem 22-jährigen in Dortmund wohnhaftem Mann, seinen Namen und seine Telefonnummer hinterlassen. Ohne Einverständnis des 22-Jährigen fuhr er jedoch dann von der Unfallörtlichkeit weg.
Verursacher des Unfalls war der 20-Jährige selbst. Er hatte beim Auffahren auf die Parallelfahrbahn im Autobahnkreuz das Auto des 22-Jährigen übersehen und damit einen Unfall mit Sachschaden ausgelöst.
Die alarmierten Beamten nahmen vor Ort telefonisch Kontakt auf und wiesen den Flüchtigen an, auf der Polizeiwache seine Ausweisdokumente vorzuzeigen.
Tatsächlich kam der Dortmunder der Bitte nach und erschien auf der Wache. Allerdings ohne Führerschein. Den hatte die Polizei ihm vor einiger Zeit bereits abgenommen. Zudem schien es, als ob er unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen würde. Und tatsächlich: Ein Drogenvortest verlief positiv. Es folgte die angeordnete Blutabnahme durch einen Amtsarzt.
Der 22-Jährige ist wegen gleichgelagerter Delikte bei der Polizei bekannt.
Ihn erwarten jetzt Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verkehrsunfallflucht sowie Fahren unter Einfluss von Drogen.
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Polizei Dortmund
Gunnar Wortmann
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