Restalkohol am Dienstagmorgen – Autofahrer pustete rund 1,3 Promille

Braunschweig, Siegfriedviertel 15.09.2020, 07 Uhr

Gegen den Fahrer wurden gleich zwei Strafverfahren eingeleitet: Eine wegen Trunkenheit und die andere, weil er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Am Dienstagmorgen fiel einer Streifenbesatzung ein VW Caddy auf, der mit quietschenden Reifen vom Fahrbahnrand anfuhr. Die Beamten entschlossen sich zu einer Verkehrskontrolle.

Der 29-jährige Fahrer erklärte zunächst, seinen Führerschein vergessen zu haben. Als die Polizeibeamten die Aussage des Mannes überprüften, stellte sich jedoch heraus, dass er über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Sie eröffneten ihm die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Weil die Polizeibeamten während der Kontrolle Alkoholgeruch wahrnahmen, führten sie einen Atemalkoholtest mit dem Fahrer durch. Der Wert lag mit rund 1,3 Promille im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit. Die Folge war die Entnahme einer Blutprobe und die Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Die Schlüssel des Caddys stellten die Polizisten sicher, bis der Halter des Wagens sie am Vormittag in der Dienststelle wieder abholte.

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