Dies geschehe zwar nicht allzu häufig, aber oft genug, sagt die Polizei. Deshalb werde sie ihre Kontrollen fortführen und kündigt Schwerpunktkontrollen in der Region an.
Knapp 200 Einsätze im Zusammenhang mit der Pandemie meldet das Polizeipräsidium Ulm seit Ende Juni in seinem Bereich, den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim und in der Stadt Ulm. 47 Ordnungswidrigkeiten waren die Folge, aber auch zehn Strafanzeigen.
(BC) Eine der Strafanzeigen richtet sich gegen einen 35-Jährigen. Der war Ende August in einem Geschäft in Laupheim aufgefallen. Er habe einer Kundin aus nächster Nähe ins Gesicht und in den Nacken gehustet. Als die Frau ihn ansprach, habe er sie aufs Gröblichste beleidigt, schilderte sie später der Polizei. Auch draußen auf der Straße, wo sich die Auseinandersetzung fortsetzte, habe der Mann ihr aus kürzestem Abstand ins Gesicht gehustet. Die Polizei stellte den 35-Jährigen kurz darauf. Zunächst fanden die Polizisten bei ihm ein verbotenes Messer, dann nahmen sie ihn mit zur Wache, weil er stark betrunken war. Das bestätigte ein Alkoholtest. Zudem schien der Verdächtige unter Rauschgifteinfluss zu stehen. Er musste eine Blutprobe abgeben und sich ärztlich untersuchen lassen, bevor der Mann auf freien Fuß gesetzt wurde. Das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung sorgte für Beruhigung: Der Mann war nicht krank.
(GP) Einer Strafanzeige sieht auch ein 56-Jähriger entgegen. Anfang September betrat er ein Geschäft in Göppingen ohne den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz. Zunächst habe er gar nicht reagiert, als er aufgefordert wurde, eine Maske aufzusetzen, dann habe er sie nicht richtig aufgesetzt. Einen Kunden, den ihn darauf angesprochen hatte, habe er schließlich aus kürzester Entfernung angehustet. Auf dem Parkplatz schließlich habe der 56-Jährige den Kunden noch bedroht, schilderte dieser später der Polizei. Die Polizei ermittelte den Verdächtigen kurz darauf.
(HDH) Ebenfalls ohne Maske war Anfang September ein 38-Jähriger in einem Nattheimer Geschäft. Er weigerte sich, den Schutz aufzusetzen und wollte ohne Einkauf das Geschäft nicht verlassen. Am selben Tag waren in Königsbronn zwei Jugendliche aufgefallen, weil sie im Zug keine Mund-Nasen-Bedeckung trugen. Als der Lokführer sie darauf ansprach, seien sie aggressiv geworden, so die Polizei. Die holte einen der Burschen aus dem Zug, der andere war bereits geflüchtet. Im Rahmen der Kontrolle erfuhr der 20-Jährige, dass er ein Bußgeld zu erwarten hat. Nach der Kontrolle war der Zug abgefahren, ohne den 20-Jährigen.
(UL) Anfang September wollte ein 40-Jähriger ohne Mund-Nasen-Bedeckung in ein Ulmer Geschäft, was das Personal ihm verwehrte. Sofort wurde er ausfällig und beleidigte einen Angestellten. Der Begleiter des 40-Jährigen beruhigte ihn und brachte den aggressiven Mann nach draußen. Dort kontrollierte die Polizei den Betrunkenen kurz darauf. Bereits Ende August soll eine 45-Jährige eine Tankstelle in Ehingen betreten haben, ebenfalls ohne Mund-Nasen-Bedeckung. Als die Angestellte die Frau darauf ansprach, zeigte sie sich aggressiv und beleidigte das Personal. Die Polizei ermittelte die 45-Jährige kurz darauf als mutmaßliche Täterin.
Die relativ geringe Zahl an Verstößen zeige, dass sich die meisten Menschen an die Vorschriften der Corona-Verordnungen halten, sagt die Polizei. Es seien nur Einzelne, die sich weigern oder sorglos mit der Tragepflicht umgehen. Wer aber den Infektionsschutz missachte, handele unverantwortlich und gefährde sich und andere, betont die Polizei. Deshalb werde sie auch in der nächsten Zeit die Kontrollen der Maskentragepflicht im öffentlichen Personennahverkehr fortsetzen. Diese finden in enger Abstimmung mit den zuständigen Ordnungsämtern statt und sollen die Bürgerinnen und Bürger für das pflichtbewusste Einhalten der Corona-Regeln sensibilisieren. Denn die Polizei setzt auch weiterhin auf eine breite Prävention und Information, etwa durch Gespräch mit den Menschen, setzen. "Es ist nicht unsere Absicht, jemanden zur Kasse zu bitten. Wir wollen die Menschen sensibilisieren und überzeugen", sagt die Polizei. Deshalb gehe sie regelmäßig mit Augenmaß vor. Wer allerdings unverbesserlich die Regelungen missachte, der müsse mit Konsequenzen rechnen. Das bedeutet, dass in solchen Fällen ein Bußgeld verhängt wird, das bis zu 250 Euro betragen kann. In Einzelfällen könne auch eine Straftat vorliegen, was eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zur Folge haben können, sagt die Polizei. Jede und jeder Einzelne könne und müsse seinen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie leisten. Das sei recht einfach, mit der AHA-Regel: Abstand, Hygiene und Alltagsmaske. Die Masken können zu einer Verlangsamung der Ausbreitung des Virus und damit zu einer Eindämmung der Pandemie ebenso beitragen wie der richtige Abstand, sind Fachleute des Robert-Koch-Instituts überzeugt. Mindestens eineinhalb Meter Abstand, also etwa zwei Armlängen, sei der richtige Abstand. Und zu den Hygieneregeln gehöre, in die Armbeuge zu niesen oder zu husten und am besten auf einen Handschlag zu Begrüßung und Abschied zu verzichten. Die Polizei appelliere deshalb an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. Denn die Verstöße seien keine Bagatelldelikte. Vielmehr seien die Regelungen zwingend erforderlich, um Menschenleben und die Gesundheit zu schützen. Immerhin zählt das Robert-Koch-Institut für den Bereich des Polizeipräsidiums Ulm bereits 150 Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen. Zusammen mit ihren Partnern werde die Polizei ihren Teil dazu beitragen, für die Sicherheit und die Gesundheit der Menschen in der Region zu sorgen.
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Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111
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