Bereits im Jahr 2019 war ein junger Mann wegen gewerbsmäßigem Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nicht einmal zwei Wochen war er aus der Haft entlassen, als er den gleichen Fehler wieder beging - und von der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof erneut festgenommen wurde.
Diebstahl ist sein Gewerbe, seine Methode hat sich nicht geändert - obwohl sie sich bislang auch nicht bewährt hat. Im Jahr 2019 nahmen Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Köln den damals 22-jährigen Mann fest. Ermittler wiesen ihm in mehreren Fällen unter anderem durch die Videoüberwachung des Kölner Hauptbahnhofes nach, dass er in mehreren Zügen Handgepäck von Reisenden gestohlen hatte. Auch Diebesgut aus einem Ladendiebstahl führte er zum Zeitpunkt der Festnahme mit sich. Der junge Marokkaner wurde in Untersuchungshaft genommen und anschließend durch das Amtsgericht Köln wegen gewerbsmäßigem Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt.
Nur wenige Tage nach seiner Entlassung erkannten Ermittler der Bundespolizei Köln den nun 23-Jährigen bei einer Videoauswertung zu einem Handgepäckdiebstahl wieder. Am 15. September wurde er festgenommen und am Folgetag erneut dem Haftrichter vorgeführt. Aufgrund weiterhin anhaltender Flucht- und nun auch Wiederholungsgefahr verbleibt der Tatverdächtige nach Entscheidung des Haftrichters des Amtsgerichts Köln bis zu seiner Hauptverhandlung in Untersuchungshaft.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Köln
Pressestelle
Telefon: + 49 (0) 221 / 160 93-102
Mobil: + 49 (0) 173 56 21 184
Fax: + 49 (0) 221 / 160 93 -190
E-Mail: presse.k@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Internet: www.bundespolizei.de
Marzellenstraße 3-5
50667 Köln
www.bundespolizei.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.