HC/ Bielefeld - Stieghorst-
Am Samstag, 19.09.2020, wählte ein PKW-Fahrer missbräuchlich den Polizeinotruf, um zu erfragen, wie laut er Musik aufdrehen dürfe. Auf die Polizisten wirkte er angetrunken. Die wenig später erfolgte Kontrolle an der Detmolder Straße durch Streifenbeamte bestätigte den Alkoholkonsum des Bielefelders.
Gegen 19:45 Uhr nahm ein Polizist der Leitstelle einen Notruf entgegen. Durch den Telefonhörer schallte sehr laute Musik, so dass ein Gespräch zunächst nicht möglich war. Der Anrufer, ein 25-jähriger Bielefelder, rief erneut über Notruf an und fragte, wie laut er seine Musik aufdrehen dürfe. Im Hintergrund hörte der Polizist während des Telefonats den laufenden PKW-Motor. Der Anrufer stellte sich vor und gab seinen derzeitigen Standort mit seinem Peugeot durch. Auf den Beamten wirkte er angetrunken, so dass er sofort einen Streifenwagen zur Detmolder Straße, nahe der Danziger Straße, schickte.
In dem Moment rief ein 31-jähriger Bielefelder bei der Polizeileitstelle an, um die überlaute Musik aus einem Peugeot auf einem Parkplatz an der Detmolder Straße zu melden. Der Zeuge sah den Peugeot-Fahrer auf den Parkplatz fahren und nahm anschließend die Lärmbelästigung wahr.
Die Streifenbeamten trafen auf dem Parkplatz auf den 25-jährigen Bielefelder. In dem Fußraum des Wagens sahen die Polizisten eine leere Spirituosenflasche. Ein Alkohol-Test verlief positiv und eine Ärztin entnahm dem 25-Jährigen auf der Polizeiwache eine Blutprobe. Neben dem Wagen lag ein Elektroschockgerät auf dem Boden. Der 25-Jährige bestätigte, dass es sein Gerät sei. Die Polizisten stellten seinen Führerschein sicher und leiteten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Besitzes des Elektroschockers sowie Strafanzeigen wegen Missbrauchs von Notrufen und Trunkenheit im Verkehr ein.
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