BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl nach Fahrgelddelikt

Mit dem Verlust der Freiheit endete gestern Abend für einen 28-jährigen Deutschen aus Welver die Zugfahrt von Münster nach Hamm. Da der Mann den Zug ohne erforderlichen Fahrausweis nutzte, wurde er bereits bei der Einfahrt des Zuges im Hauptbahnhof Hamm von Einsatzkräften des Bundespolizeireviers Hamm in Empfang genommen. Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes wurde festgestellt, dass dieser von der Staatsanwaltschaft Arnsberg wegen des Diebstahls geringwertiger Sachen mit Haftbefehl gesucht wurde. Der Mann war im Februar 2019 durch das Amtsgericht Soest zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden und hatte diese bis dato nur geringfügig beglichen.

Da er die noch ausstehende Summe von 510 Euro auch vor Ort nicht bezahlen konnte, wurde er für die nächsten 34 Tage in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Weiterhin erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen

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