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Mit unserer Pressemitteilung / ots 2009143 ( als PDF in Anlage / als Internet-Link hier: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/4716488 ) berichteten wir bereits am Tag des Feuers vom Brand einer Dachgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses an der Straße Auf den Hübben in Hilden. Dieser wurde entdeckt am Donnerstagmorgen des 24.09.2020, gegen 10.10 Uhr.
Die schnell am Einsatzort eintreffende Hildener Feuerwehr verschaffte sich Zutritt zu der Brandwohnung, in welcher sich zu dieser Zeit keine Personen befanden. Sie konnte den Brand löschen, aber nicht verhindern, dass die gesamte Dachgeschosswohnung erheblichen Schaden erlitt. Personen kamen nicht zu Schaden. Die Hildener Polizei beschlagnahmte und versiegelte die beim Brand unbewohnbar gewordene Dachgeschosswohnung für die speziellen Untersuchungen durch Brandexperten der Kriminalpolizei. Nach ersten Feststellungen der Feuerwehr wurden technische Gründe als Ursache des Feuers vermutet.
--- Lagefortschreibung ---
Am heutigen Freitagmorgen (25.09.2020) wurde der beschlagnahmte Brandort von den Brandexperten des Kriminalkommissariats 11 (KK 11) in Mettmann genauer untersucht. Dabei bestätigte sich der anfängliche Verdacht zur Brandursache sehr schnell. So wurde das Feuer tatsächlich durch den technischen Defekt eines elektrischen Durchlauferhitzers im Badezimmer der Wohnung verursacht. Das daraus resultierende Feuer griff schnell auf weitere Teile der Wohnung über und verursachte einen geschätzten Gebäude- und Sachschaden in Höhe von 70.000,- Euro.
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