Am 27. September 2020, gegen 16:15 Uhr stellte eine Streife der Bundespolizei in einem Geschäft auf dem Hauptbahnhof Halle eine 31-Jährige fest, die für dieses Geschäft und den gesamten Hauptbahnhof ein Hausverbot hatte. Bei der Kontrolle ihrer mitgeführten Sachen stellten die Beamten mehrere gestohlene Lebensmittel aus dem Geschäft bei ihr sicher. Ein Abgleich im polizeilichen Informationssystem ergab zudem, dass gegen die 31-jährige Frau ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Flensburg vorlag. Im Juni vergangenes Jahr wurde sie durch das Amtsgericht Schleswig wegen Körperverletzung zu einer Strafe von 2400 Euro oder zu 120 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da sie der Ladung zum Strafantritt nicht nachkam, erging der Haftbefehl. Die Frau wurde verhaftet und in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Zudem muss sie sich nun auch wegen des Hausfriedensbruchs und Diebstahls verantworten.
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