BPOLI LUD: Nicht grundlos mit falschem Ausweis ausgewiesen

Am 29. September 2020 kontrollierte die Bundespolizei in Kodersdorf einen Audi mit schwedischer Zulassung. Besetzt war das Fahrzeug mit drei Männern.

Alle drei Personen wiesen sich mit ihren polnischen Ausweisen aus. Während bei dem Fahrer und Beifahrer alles in Ordnung war, wurden bei der sich auf dem Rücksitz befindlichen Person Ungereimtheiten festgestellt. Ein Abgleich des Passbildes im Ausweis mit der vor Ort befindlichen Person war nicht identisch. Zur Klärung der Identität wurde der Mann mit auf die Dienststelle genommen. Schnell stellte sich schnell heraus, dass es sich bei der Person um einen 25-jährigen Polen handelt. Er gab an, dass er sich mit dem Ausweis seines Freundes ausgewiesen hatte. Der Grund hierfür dürfte wohl der gewesen sein, dass gegen den 25-Jährigen gleich zwei Vollstreckungshaftbefehle vorlagen. So hatte ihn das Amtsgericht Hof zu 390,00 Euro wegen Diebstahl und das Amtsgericht Schwetzingen zu 4980,00 Euro wegen des besonders schweren Diebstahls verurteilt. Da ihm die nötigen Barmittel zur Begleichung der Strafen fehlte, kam er in die Justizvollzugsanstalt. Zusätzlich erwartet den Polen nun auch ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Ausweismissbrauchs.

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