200930-3-K Schwerpunkteinsatz des Verkehrsdienstes: Fahren ohne Fahrerlaubnis und diverse Verkehrsverstöße

Polizisten des Verkehrsdienstes haben am Dienstag (29. September) in der Kölner Innenstadt bei einer Schwerpunktkontrolle mehrere hundert Fahrzeuge kontrolliert. Bei dem Einsatz auf der Rheinuferstraße überprüften die Beamten neben Verkehrsverstößen auch den technischen Zustand von Zweirädern. Unter anderem stoppten die Beamten einen Lkw-Fahrer (38) und einen Mofa-Fahrer (62), die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren. Die Beamten untersagten beiden die Weiterfahrt.

Gegen 12.30 Uhr stoppten die Beamten den 38-Jährigen am Leystapel/Heumarkt. Bei der anschließenden Kontrolle konnte der Neusser weder die notwendige Führerscheinklasse C für den Zwölftonner vorweisen, noch die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation. Von dieser befristeten Erlaubnis hatte er zuvor nach eigenen Angaben noch nie etwas gehört. Auch der Fahrtenschreiber des MAN hatte technische Mängel. Der von der Spedition geschickte Ersatzfahrer hatte ebenfalls nicht die Führerscheinklasse C, sodass erst der zweite Ersatzfahrer mit dem Lastwagen weiterfahren durfte.

Gegen 14 Uhr stoppten die Uniformierten an gleicher Örtlichkeit einen 62 Jahre alten Mofa-Fahrer. Bei der Überprüfung des angeblichen 25km/h-Zweirads stellten die Beamten, nach Abzug der Toleranz, eine Höchstgeschwindigkeit von 89 km/h fest. Da der Kölner noch nie im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse war, muss auch er sich nun in einem Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Insgesamt stellten Polizisten des Verkehrsdienstes bei der Schwerpunktkontrolle am Rheinufertunnel fast 170 Geschwindigkeitsverstöße fest. Einen BMW-Fahrer (34) erfasste das Lasergerät der Beamten mit 109km/h, bei erlaubten 50km/h. Nach Abzug der Toleranz war der 34-Jährige 55km/h zu schnell unterwegs. Zudem stellten die Einsatzkräfte elf Ordnungswidrigkeiten wegen der Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt fest und erhoben acht Verwarngelder wegen Verstößen gegen die Gurtpflicht. (mw/he)

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