Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle an der Werler Landstraße hielt eine Streifenwagenbesatzung am Dienstag (29. September), gegen 23.10 Uhr, einen 30-jährigen Autofahrer aus Soest an. Ein durchgeführter Atemalkoholtest endete mit 0,5 Promille. Daraufhin nahmen die Beamten den Mann mit zur Wache, wo ihm von einem Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Die Polizei weist darauf hin, dass bereits ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen der Tatbestand einer Trunkenheitsfahrt erfüllt ist und in der Regel zum Verlust des Führerscheines führt. Ohne Ausfallerscheinungen, wie in diesem Fall, ist der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit ab 0,5 Promille erfüllt. Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21-Jährige dürfen überhaupt keinen Alkohol vor Fahrtantritt zu sich nehmen. Im Zweifelsfall lassen sie ihren Wagen einfach stehen und lassen sich von anderen nach Hause bringen. (reh)
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