Dass Autos nur in Ausnahmefällen durch eine Fußgängerzone fahren dürfen, sollte allgemein bekannt sein.
Vergessen kann man dies natürlich auch mal, wie eine 28-jährige Audifahrerin mit Wohnsitz in Kleve gegen 01:15 Uhr in der Nacht zu Donnerstag (01.10.2020) auf der Große(n) Straße bewiesen hat.
Dass sie durch die Fußgängerzone in Richtung Unterstadt fuhr, könnte man vielleicht ihrer Ortsunkundigkeit zuschreiben.
Die Kollision mit einem der Hochbeete und ihre anschließende Flucht zu Fuß könnte man allerdings auch auf den vorherigen Alkoholkonsum zurückführen. Den Audi ließ sie stark beschädigt und noch halb im Blumenbeet stehend zurück.
Gut 0,8 Promille "pustete" die 28-Jährige, als sie während der Unfallaufnahme wieder am Unfallort auftauchte. Den genauen Wert für das Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Unfallflucht wird die, durch einen Arzt entnommene Blutprobe ergeben.
Ihre Ortskenntnis muss die Unfallfahrerin vorerst wohl zu Fuß auffrischen, denn auf die Fahrerlaubnis, die von der Polizei sichergestellt wurde, wird die Dame vorläufig verzichten müssen. (cp)
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