Im Rostocker Nordwesten und im Bereich Doberan ereigneten sich mehrere gewerbsmäßige Wohnungseinbruchsdiebstähle an Einfamilienhäusern. Sie wiesen alle ähnliche Merkmale auf, die auf einen Zusammenhang hindeuteten. Um die Serie aufzuklären, schlossen sich die Ermittler des Kriminalkommissariats Güstrow und Rostock im August dieses Jahres zusammen. Gestern wurde gegen den Tatverdächtigen ein Haftbefehl durchgesetzt.
Die Einbruchsserie des Tatverdächtigen begann bereits am 19. August 2020 und endete am gestrigen Donnerstag. Dabei stahl er Eigentum der Hausbewohner im Wert von insgesamt 6.000 Euro und verursachte Schäden an den Häusern in Höhe von ca. 2.000 Euro. Bei seinem Vorgehen hinterließ er fast keine Spuren, was die Ermittler aufhorchen ließ. Nach umfangreicher Recherche und Gesprächen mit den Hauseigentümern befragten sie diese erneut. Es stellte sich heraus, dass die Hauseingangstüren zum Tatzeitpunkt durchgehend nicht abgeschlossen waren. Sowohl im Türrahmen als auch in der Tür erkannten die Ermittler kleinste Einstichstellen. Sie kannten diese Vorgehensweise bereits aus einem Verfahren aus dem Jahr 2016, was sich ebenfalls mit Wohnungseinbruchsdiebstahl beschäftigte. Sie überprüften den damaligen Täter und stellten fest: bereits im Februar 2020 wurde der 33-jährige Deutsche vorzeitig aus der Haft entlassen. Seine verbleibende Strafe von eineinhalb Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Zur gleichen Zeit zeichnete im Landkreis Bad Doberan eine Überwachungskamera an der Haustür eines Wohnhauses den Täter auf frischer Tat auf. Daraufhin konnte er zweifelsfrei identifiziert werden. Man konnte ihm insgesamt sieben Tatorte anhand des Videomaterials zuordnen.
Am 1. Oktober konnten die Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers Reutershagen den Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen durchsetzen, der sich in einem Einkaufsmarkt in Rostock Lütten Klein aufhielt. In einer vom Beschuldigten mitgeführten Tasche konnte das Einbruchswerkzeug gefunden werden. Außerdem fanden die Einsatzkräfte diverse Betäubungsmittel sowie Konsumutensilien. Den polizeilich bekannten Beschuldigten erwartet eine langjährige Freiheitsstrafe von fünf bis sechs Jahren zusätzlich zu seiner zwölfmonatigen Bewährungsstrafe.
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