45-jähriger Tatverdächtiger auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Verdachts des schweren räuberischen Diebstahls und der schweren räuberischen Erpressung in Untersuchungshaft

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim am Freitagnachmittag, 02.10.2020, Haftbefehl gegen einen 45-jährigen Mann erlassen. Er steht in dringendem Verdacht, einen schweren räuberischen Diebstahl sowie nachfolgend eine schwere räuberische Erpressung begangen zu haben.

Am Samstag, den 26.09.2020 gegen 17:23 Uhr soll der Tatverdächtige den Verkaufsraum einer Tankstelle in der Waldstraße in Mannheim betreten und eine Flasche Alkohol aus dem Warensortiment in seine Hosentasche eingesteckt haben, ohne diese zuvor zu bezahlen. Sodann habe er an der Kasse nur eine Flasche Bier bezahlen wollen. Eine Angestellte hatte dies jedoch bemerkt und sprach den Tatverdächtigen darauf an. Daraufhin soll dieser geäußert haben, dass er bewaffnet sei und auf das Griffstück einer in der Außentasche seiner Hose mitgeführten Pistole gedeutet haben. Die Angestellte ließ den Tatverdächtigen daraufhin mit der zuvor entwendeten, unbezahlten Flasche den Verkaufsraum verlassen.

Außerdem soll der Tatverdächtige wenige Stunden später ein Ehepaar im Stadtteil Gartenstadt an der Haustür ihrer Wohnung unter Vorhalt einer Pistole bedroht und zur Herausgabe von Bargeld genötigt haben. Nach der Aushändigung von 200 EUR soll er das Anwesen verlassen haben. Hierbei soll er das Ehepaar mit dem Leben bedroht haben, wenn es die Polizei verständigen würde.

Im Rahmen der eingeleiteten Ermittlungen ergab sich ein dringender Tatverdacht gegen den 45-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der am Freitagmorgen durch Beamte des Polizeipräsidiums Mannheim vorläufig festgenommen wurde.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen den 45-Jährigen erlassen. Er wurde nach der Vorführung beim Ermittlungsrichter und Eröffnung des Haftbefehls wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Inwieweit es sich bei den verwendeten Pistolen um scharfe Schusswaffen oder Attrappen gehandelt hat, ist noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Mannheim.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Claudia Strickler
Telefon: 0621 174-1111
E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/