Seine Fäuste hätte ein 31-jähriger Mann am frühen Montagmorgen (05.10.20) in zweierlei Hinsicht besser unter Kontrolle halten sollen. Zum einem handelte sich der polizeibekannte staaten- und wohnungslose Mann eine Strafanzeige wegen Körperverletzung ein und zum anderen stellten Bundespolizisten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl bestand. Einsatzkräfte der Bundespolizei beobachteten im Hauptbahnhof Münster, wie er einen Mann vergeblich um eine Zigarette anbettelte, um ihm dann mit den Fäusten gegen den Hinterkopf zu schlagen. Sein Opfer wurde hierbei nur leicht verletzt und verzichtete auf eine ärztliche Versorgung. Bei der Feststellung der Personalien zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen Körperverletzung stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen den alkoholisierten Beschuldigten obendrein ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Diebstahls bestand. Es war noch eine Restgeldstrafe von 980 EUR zu begleichen. Da er den haftbefreienden Betrag auch vor Ort nicht aufbringen konnte, wurde er für die nächsten 98 Tage in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
Pressestelle
Roger Schlächter
Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0)
E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Internet: www.bundespolizei.de
Bahnhofstr. 1
48143 Münster
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.