Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet – Mettmann / Erkrath – 2010037

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Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.

In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:

   --- Mettmann --- 

Bereits am Freitagnachmittag des 02.10.2020, gegen 13.25 Uhr, ereignete sich ein Verkehrsunfall an der innerörtlichen Düsseldorfer Straße in Mettmann. Dort wollte zu dieser Zeit ein 54-jähriger PKW-Fahrer mit seinem schwarzen Mini-Van der Marke Citroen Jumpy das Gelände einer Shell-Tankstelle verlassen. Dabei stoppte er seinen Wagen nach eigenen Angaben in der Ausfahrt im Bereich des Gehweges, um bevorrechtigten Verkehr zu beachten und sich dann erst in den fließenden Verkehr einzuordnen. Als sich eine Lücke im Verkehr andeutete, löste er die Bremse des Citroens, welcher dadurch leicht anrollte. Hierbei kam es zur Kollision mit einem jugendlich wirkenden Fahrradfahrer, der von rechts kommend den Gehweg mit einem weißen Mountainbike (26 Zoll) in Richtung Innenstadt befuhr. Der Junge stürzte auf den Gehweg, verletzte sich nach mehrfachem Bekunden dabei aber nicht. Am Fahrrad und am PKW entstand nahezu kein Schaden. Darum einigte man sich, auf eine formelle Unfallaufnahme zu verzichten. Erst im Nachhinein wurde dem 54-jährigen Autofahrer bewusst, dass er das Alter seines Unfallgegners nicht erfragt hatte und deshalb auch nicht sicher sein kann, ob dessen Verzicht wirklich wirksam sein kann. Deshalb zeigte er den Unfall selber bei der Mettmanner Polizei an. Diese ist nun zur Klärung der Angelegenheit auf der Suche nach dem beteiligten Fahrradfahrer und nach Hinweisen zur Identität des etwa 14- bis 18-Jährigen, der sonst nicht genauer beschrieben werden kann.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon 02104 / 982-6250, jederzeit entgegen.

   --- Erkrath --- 

Zu nicht genau bekannter Stunde, in der Zeit vom Freitagabend des 02.10., 23.00 Uhr, bis zum Sonntagnachmittag des 04.10.2020, 13.30 Uhr, ereignete sich an der Nordstraße in Erkrath eine Verkehrsunfallflucht. Ein blauer PKW Mazda 3 mit Kennzeichen aus dem Bereich Osnabrück (OS-) parkte zu dieser Zeit auf einem gekennzeichneten Stellplatz in Höhe des Hauses Nr. 21, als er von einem bislang noch unbekannten anderen Fahrzeug im Heckbereich angefahren und beschädigt wurde. Dabei entstand allein am lackierten Stoßfänger des Mazdas ein geschätzter Karosserie- und Lackschaden in Höhe von 1.000,- Euro. Dessen vollkommen ungeachtet entfernte sich der Unfallverursacher mit seinem Fahrzeug vom Unfallort ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Erkrath, Telefon 02104 / 9480-6450, jederzeit entgegen.

   --- Hinweise und Tipps der Polizei --- 

Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:

   - Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten 
     Polizeidienststelle (auch über Notruf 110). 
   - Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort. 
   - Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
     Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die 
     polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn
     möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen 
     Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich 
     sind. 
   - Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben 
     Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf. 
   - Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum
     flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die 
     Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der 
     Polizei Erfolg versprechend. 
   - Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie 
     bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei 
     möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug 
     (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere 
     Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, 
     verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten. 

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

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