09.10. / Mit dem E-Scooter unterwegs - Polizei gibt Tipps
Heidekreis: Vermehrt sieht man auch hierzulande Personen, die sich mit einem sogenannten E-Scooter oder E-Tretroller, also einem Elektrokleinstfahrzeug, fortbewegen. "Doch so einfach und bequem diese neue Fortbewegungsart erscheint, gibt es bei der Ingebrauchnahme einiges zu beachten", so Polizeihauptkommissar Frank Rohleder, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Heidekreis.
Immer wieder werden Fahrer von E-Scootern kontrolliert, die keinen Versicherungsschutz nachweisen können. Hinzu kommt, dass die Fahrer dabei teilweise unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss stehen. "Dieses Verhalten stellt Straftaten dar", so Rohleder weiter, "da es sich bei den E-Scootern um Kraftfahrzeuge im verkehrsrechtlichen Sinne handelt".
Am 15. Juni 2019 ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft getreten. Damit es am Ende nicht zu einem bösen Erwachen kommt, gibt es hier einige Tipps und Hinweise zur Nutzung von E-Scootern:
- Nur zugelassene E-Scooter dürfen am Straßenverkehr teilnehmen. Dafür benötigen diese eine allgemeine Betriebserlaubnis, wofür bestimmte technische Voraussetzungen, wie z.B. dem Vorhandensein von Beleuchtung, Bremsen, Klingel und Reflektoren, erfüllt sein müssen.
- Eine Haftpflichtversicherung ist zwingend erforderlich. Zum Nachweis erhält man eine Versicherungsplakette, die am E-Scooter aufgeklebt werden muss.
- E-Scooter sind Kraftfahrzeuge: Es gelten daher dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren. In der Probezeit und unter 21 Jahre gilt absolutes Alkoholverbot. Folglich sind Fahrten unter Drogeneinfluss ebenfalls verboten.
- Zum Schutz der Fußgänger dürfen nur Radwege, Schutzstreifen und Radfahrstreifen befahren werden - Gehwege sind tabu.
- Ein Führerschein ist nicht erforderlich, jedoch beträgt das Mindestalter für die Fahrerinnen und Fahrer 14 Jahre.
- Eine Helmpflicht gibt es nicht - das Tragen eines Helmes wird jedoch empfohlen.
Übrigens: Sogenannte Hoverboards und Monowheels fallen nicht unter die eKFV und dürfen daher nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Diese und weitere Informationen gibt es beim Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Heidekreis (Tel. 05191/9380-109).
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Heidekreis
Tarek Gibbah
Telefon: 05191/9380-104
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