Am Dienstag, 13.10.2020, fiel einem Streifenwagen gegen 23 Uhr in einem Ortsteil von Borgentreich eine Jugendliche auf einem E-Scooter auf, an dem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Die 15-Jährige hatte während der Fahrt ihr Handy in der Hand. Aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes musste sie ihren E-Scooter nach Hause schieben.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass wie bei den meisten Kraftfahrzeugen auch für einen Elektroroller eine Haftpflichtversicherung nötig ist. Das ausgegebene Versicherungskennzeichen muss gut lesbar und fest am Heck angebracht sein. Die Betriebserlaubnis und die Versicherungsbescheinigung müssen mitgeführt und bei einer Polizeikontrolle ausgehändigt werden. Während der Fahrt ist die Handynutzung nicht erlaubt. Zudem gelten auch hier die Promillegrenzen wie bei anderen Kfz-Führern bzw. ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger und junge Fahrer. /ell
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