Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
--- Hilden ---
Eine verzogene Frontschürze, ein Lackschaden sowie eine Eindellung am vorderen linken Radkasten - all das hinterließ ein bislang noch unbekannter Autofahrer als Unfallschaden an einem am Kosenberg in Hilden geparkten schwarzen 1er-BMW. Die Halterin des BMW hatte ihren Wagen am Dienstag (13. Oktober 2020) gegen 11:40 Uhr am Fahrbahnrand auf Höhe der Hausnummer 20 abgestellt. Als sie gegen 13:35 Uhr zu seinem Auto zurückkehrte, stellte sie die Beschädigungen an seinem Auto fest. Der Unfallverursacher hatte sich entfernt, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen. Insgesamt beläuft sich der Sachschaden auf eine Summe von rund 2.500 Euro.
Ebenfalls am Dienstagabend (13. Oktober 2020) sind auf der Richrather Straße in Hilden zwei 14-jährige Fahrradfahrer leicht verletzt worden. Die beiden Freunde waren gegen 18:10 Uhr mit ihren Rädern über die Richrather Straße gefahren, als sie auf Höhe eines Supermarktes auf Höhe der Hausnummer 172 von einem Autofahrer angehupt wurden. Vor Schreck stießen die beiden Radfahrer zusammen und stürzten zu Boden, wobei beide leicht verletzt wurden. Der Autofahrer bemerkte den Sturz, fuhr jedoch weiter, ohne sich um die beiden Jugendlichen zu kümmern. Der Polizei liegen leider keine weiteren Aussagen oder Beschreibungen des Autos oder seines Fahrers vor.
Bereits am Freitag, 09. Oktober 2020, kam es auf der Straße "In den Weiden" zu einer Verkehrsunfallflucht. Die Hlaterin eines silberfarbenen VW Golf hatte gegen 08:00 Uhr ihr Fahrzeug in Höhe der Haus-Nummer 11 abgestellt. Gegen 13:15 Uhr kehrte sie zum Abstellort zurück und begab sich zu ihrer Wohnanschrift. Hier stellte sie einen frischen Unfallschaden an der linken Fahrzeugseite fest. Nach eigenen Angaben kann der Schaden nur während des Parkvorgangs am Vormittag entstanden sein. Der Unfallverursacher hatte sich von der Unfallörtlichkeit entfernt, ohne sich um eine Regulierung des auf circa 2.500 Euro geschätzten Schadens zu bemühen.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103 / 898-6410, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
- Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
- Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
- Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
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