Zivilfahnder des Polizeipräsidiums Südhessen führten zusammen mit Beamten der Polizei aus dem Saarland, Rheinland-Pfalz sowie Baden-Württemberg am Donnerstag (15.10.) ganztägig Kontrollen auf südhessischen Autobahnen durch. Hierbei kontrollierten sie insgesamt 139 Personen, 73 Fahrzeuge und leiteten 13 Ermittlungsverfahren ein.
Den Ordnungshütern fielen gegen 12.20 Uhr zwei Wohnwagengespanne auf der A67 bei Viernheim auf. Im Rahmen der Kontrolle erhärtete sich der Verdacht, dass ein Wohnwagen des Herstellers "Fendt" aus einem Diebstahl stammen könnte. Auch das angebrachte Kennzeichen wies Fälschungsmerkmale auf. Die beiden Insassen, ein 24-Jähriger und eine 32-Jährige, wurden wegen des Verdachts der Hehlerei und der Urkundenfälschung vorläufig festgenommen und mussten die Beamten mit auf die Polizeistation nach Heppenheim begleiten. Im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen und der Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten, wurden beide wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Wohnwagen wurde sichergestellt. Die Ermittlungen dauern weiterhin an.
Ihr 42-jähriger Begleiter musste ebenfalls für weitere Maßnahmen die Zivilfahnder begleiten. Auch an seinem Wohnwagengespann wurden die Beamten fündig. Er wird sich neben dem Verdacht der Urkundenfälschung, des Kennzeichenmissbrauchs und wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz in mehreren Ermittlungsverfahren verantworten müssen.
Im Rahmen der weiteren Kontrollen vollstreckten die Beamten gegen 11.40 Uhr unter anderem einen Haftbefehl auf der A67 bei Pfungstadt. Eine Überprüfung des 41-jährigen Wagenlenkers ergab, dass gegen ihn wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein Haftbefehl über eine Geldstraße von 970 Euro von der Staatsanwaltschaft Landau vorlag. Da der 41-Jährige den offenen Geldbetrag begleichen konnte, wurde er im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Im Rahmen der insgesamt zweitägigen Kontrollmaßnahmen mit länderübergreifender Beteiligung wurden insgesamt vier Haftbefehle vollstreckt, sechs Aufenthaltsermittlungen/europäische Ausschreibungen umgesetzt und 17 Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die wegen des Verdachts des gewerblichen Diebstahls festgenommenen Tatverdächtigen vom Vortag (wir haben berichtet), wurden am Donnerstag (15.10.) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl und schickte den 31- und 32-Jährigen umgehend in eine Justizvollzugsanstalt.
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