Braunschweig 17./18.10.2020
Die Polizei leitete am Wochenende sechs Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren ein.
Am Samstag und Sonntag fielen der Polizei in den Nächten mehrere Fahrer von E-Scootern auf, die sie eine Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass fünf junge Männer im Alter zwischen 17 und 26 Jahren vor Fahrtantritt Alkohol konsumiert hatten.
Ihre Alkoholwerte lagen zwischen rund 0,7 und 2 Promille. Da es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten hier die gleichen Bestimmungen wie auch bei Autofahren, so dass gegen drei der Männer Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und gegen zwei der Fahrer Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden mussten.
Gegen einen 22-Jährigen leiteten die Polizeibeamten gleich zwei Verfahren ein. Ein Drogenschnelltest ergab bei ihm ein positives Ergebnis für Betäubungsmittel. Weil er unter dem Einfluss der Drogen den E-Scooter führte, muss er sich zum einen im Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten. Zum anderen leiteten die Polizisten ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz ein.
Die Weiterfahrten untersagten die Polizeibeamten in allen Fällen.
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