Wer sich unter Alkoholeinfluss hinters Steuer setzt, gefährdet sich und andere. Zwei Autofahrerinnen waren am Samstag, 17. Oktober 2020, unter Alkoholeinfluss an Verkehrsunfällen in Gelsenkirchen beteiligt. Sie erwarten jetzt Strafverfahren. Eine 62-jährige Autofahrerin beschädigte um 17.05 Uhr auf der De-La-Chevallerie-Straße beim Ausparken ein anderes geparktes Fahrzeug. Sie entfernte sich zunächst, ohne sich um den Schaden zu kümmern, konnte aber durch Polizeibeamte kurze Zeit später angetroffen werden. Ein von ihr freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest verlief positiv. Die Polizisten nahmen sie zwecks Blutprobenentnahme mit zur Wache. Die Beamten stellten den Führerschein der Gelsenkirchenerin sicher und untersagten ihr die Weiterfahrt. Im Polizeigewahrsam endete die Fahrt einer 32-jährigen Gelsenkirchenerin, die um 23.15 Uhr mit ihrem Wagen beim Rangieren auf einem Tankstellengelände an der Bismarckstraße in Bismarck zwei Begrenzungspoller beschädigte. Zeugen verständigten die Polizei. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest der 32-Jährigen verlief positiv. Die eingesetzten Polizeibeamten nahmen sie mit zur Wache. Hier randalierte die aggressive Frau. Sie ließ sich nicht beruhigen und wurde deshalb ins Gewahrsam gebracht. Ein Arzt entnahm der 32-Jährigen eine Blutprobe. Sie konnte das Gewahrsam nach erfolgter Beruhigung verlassen und ihren Weg zu Fuß fortsetzen. Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Bereits geringe Mengen Alkohol wirken sich negativ auf die physische und psychische Leitungsfähigkeit von Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern aus. Alkohol beeinträchtigt das Sehvermögen und verschlechtert das Reaktionsvermögen. Dabei nehmen die Leistungsausfälle proportional zum Grad der Alkoholisierung zu. Schützen Sie sich und andere und fahren Sie nicht unter Alkoholeinfluss!
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