Seit Beginn des Monats musste die Polizeiinspektion Stralsund für den Bereich des Landkreises Vorpommern-Rügen insgesamt 204 Verkehrsunfälle mit Wildbeteiligung registrieren. Im vergangenen Jahr ereigneten sich zur gleichen Zeit zehn Verkehrsunfälle mehr. Allein in dieser Woche kam es bereits zu 29 Zusammenstößen mit Wild.
Bislang blieb es in diesem Monat bei Sachschäden. Verletzt wurde bei den Wildunfällen niemand. Im Letzten Jahr wurde in dem Vergleichszeitraum ein Mensch leicht verletzt. In den meisten Fällen kommt es zu Kollisionen mit Rehwild (142), gefolgt von Schwarzwild (36) und Damwild (11).
Die oben genannten Zahlen zeigen, dass die Unfallgefahr durch Wildwechsel im Herbst besonders hoch ist. Die Unfälle ereignen sich zumeist in den Morgenstunden zwischen fünf und sieben Uhr und zum Abend mit Einsetzen der Dämmerung. Schlechte Sichtverhältnisse durch Nebel oder Regen erhöhen das Risiko zusätzlich.
Insofern rät die Polizei für die sog. "dunkle Jahreszeit", insbesondere auf Straßen mit dem Gefahrenzeichen "Wildwechsel", sehr aufmerksam und mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Es gilt: Ein Tier kommt selten allein. Sie kreuzen oft in Bereichen von angrenzenden Feldern oder Wäldern die Straße. Hier sollten Autofahrer insbesondere in den frühen Morgen- und Abendstunden besonders Acht geben und bremsbereit sein.
Die Polizei empfiehlt, vorausschauend zu fahren. Wenn Wildtiere auftauchen, sollte vorsichtig abgebremst und abgeblendet werden. Unkontrollierte Lenk- bzw. Ausweichbewegungen sollten angesichts eines Tieres auf der Fahrbahn vermieden werden. Eine Kollision mit einem Baum oder dem Gegenverkehr könnte ansonsten die Folge sein. Es empfiehlt sich ebenfalls auf ausgewiesenen Wildwechselstrecken die gefahrene Geschwindigkeit zu reduzieren. Sollte es doch zu einem Verkehrsunfall gekommen sein, gilt es in erster Linie, die Unfallstelle abzusichern, sich ggf. um Verletzte zu kümmern und die Polizei zu verständigen. Auch wenn das Tier nach dem Zusammenstoß weggelaufen ist und auf den ersten Blick kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, ist die Polizei zu informieren. In diesen Fällen benachrichtigen die Beamten den zuständigen Jäger, der sich dann um das möglicherweise verletzte Tier kümmert. Ebenso gilt, dass ein angefahrenes/totes Tier auf keinen Fall mitgenommen werden darf. Die Mitnahme würde strafrechtlich verfolgt werden.
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