Am Freitag (23.10.), gegen 0:48 Uhr, erhielt die Polizei eine Meldung über einen gestürzten Fahrradfahrer in Meerbusch Ilverich, Obere Straße.
Vor Ort konnte ein 44-jähriger Düsseldorfer mit seinem Fahrrad angetroffen werden, der sich durch den Sturz offenbar leichte Verletzungen zugezogen hatte. Er äußerte, dass er auf dem Heimweg von einer Feier gewesen sei. Dabei sei er plötzlich gestürzt. Aufgrund von Alkoholgeruch in seiner Atemluft führten die Beamten bei dem Fahrradfahrer einen Alkoholtest durch, dessen Wert deutlich oberhalb des gesetzlichen Grenzwertes für Radfahrende lag. Zur Behandlung seiner Verletzungen wurde er mittels eines Rettungswagens einem Krankenhaus zugeführt, wo durch die Polizei die Entnahme einer Blutprobe veranlasst wurde.
Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Während allgemein bekannt ist, dass das Autofahren unter Alkoholeinfluss spätestens ab dem Grenzwert von 1,1 Promille eine Straftat darstellt, so ist vielen Menschen immer noch nicht klar, dass man sich auch beim Fahrradfahren der Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar machen kann. Seinen Führerschein wird der Düsseldorfer daher in diesem Fall möglicherweise auch für einen längeren Zeitraum abgeben müssen.
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