Verstoß gegen Waffengesetz – Verdächtige Person im Garten

(um) Anrufer verständigten in der Nacht zum Sonntag (25.10.), gegen 00:29 Uhr, die Polizei, weil sie einen verdächtigen Mann in verschiedenen Gärten am Orthweg bemerkten. Der Mann sollte laut Anrufer eine Machete bei sich tragen. Die herbei gerufenen Polizeibeamten konnten den Mann in seinem Garten am Orthweg festhalten. Wie sich später klärte, hatte sich der 25-Jährige unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen mit einer Machete und Baseballschläger bewaffnet. Er musste zur Verhinderung weiterer Straftaten in das Polizeigewahrsam. Das Mitführen einer Machete erfüllt den Straftatbestand eines Vergehen gem. §52 Waffengesetz. Alle Gegenstände stellten die Beamten sicher.

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