Wegen eines auf einer Internetplattform angebotenen Gleitschirms (Wert 3.850 Euro) geriet ein 50-Jähriger in den Verdacht des Diebstahls. Nun ermittelt die Bundespolizei gegen ihn wegen Unterschlagung und warnt aus aktuellem Anlass davor, gefundene Gegenstände zu behalten bzw. zu verkaufen.
Ein 66-jähriger Deutscher aus Trudering hatte am 15. Oktober auf dem Bahnsteig des S-Bahnhaltepunktes Leuchtenbergring einen Rucksack samt Gleitschirm und weiteren Utensilien abgestellt. Als seine S-Bahn Richtung Flughafen kam, vergaß er das rund 15 kg schwere Gepäckstück. Sechs Tage später, nach absolviertem Sardinienurlaub, erstattete er bei seiner Wohnortpolizei (PI 25) Anzeige wegen Diebstahls bzw. Unterschlagung.
Videoaufzeichnungen vom Haltepunkt belegen, dass der 66-Jährige sich kurz nach 11 Uhr auf eine Sitzbank setzte, seinen Rucksack und weiteres Gepäck neben sich abstellte. Als eine S-Bahn einfuhr, erhob er sich gegen 11:15 Uhr, nahm einen Trolley an sich und bestieg die S-Bahn. Zurück blieb ein größerer Rucksack mit dem darin befindlichen Luftsportgerät.
Die Aufnahmen zeigen weiter, wie - wenige Minuten später - ein Mann einer S-Bahn entsteigt, gezielt auf das Gepäckstück zugeht und ohne den Rucksack zu öffnen abwartet. Als die nächste S-Bahn in die gleiche Richtung ankommt, packt er das Gepäckstück und steigt damit in die S-Bahn ein.
Recherchen auf Internetplattformen brachten die Ermittler der Münchner Bundespolizei auf den Verbleib des verschwundenen Gleitschirms. Ein 50-jähriger Deutscher hatte ein gleichartiges Luftsportgerät zum Ersteigern angeboten. Weitere Ermittlungen ergaben, dass er - nach Rückfragen beim Hersteller u.a. zum Verkaufspreis - die Seiten kurzfristig aktualisiert hatte. Dank der, auf der Verkaufsplattform eingestellten Bilder und einer ermittelten Adresse, erhielt der 50-Jährige am Freitagmorgen (23. Oktober) für ihn überraschenden Besuch von den Ermittlern.
Den Tatverdacht des Diebstahls konnte der Münchner glaubhaft auszuräumen. Er hatte den durchwühlten Rucksack am Rosenheimer Platz gefunden und mitgenommen. Er dachte, der Besitzer hätte das nasse Luftsportgerät entsorgt, auch weil Schnüre abgeschnitten waren, und seinen Besitzanspruch aufgegeben. Weiter gab er an, einem Verkauf stand - aus seiner Sicht - nichts im Wege. Doch da irrt der 50-Jährige gewaltig. Allerspätestens als er den wahren Wert des Gleitschirms, samt Zubehör rund 3.850 EUR, erfuhr, hätte er sich bei der Polizei melden und den Verkauf einstellen müssen.
Jetzt ermittelt die Bundespolizei gegen den bis jetzt nicht polizeilich in Erscheinung getreten 50-Jährigen wegen des Verdachts der Unterschlagung.
Des Weiteren versuchen die Ermittler dem tatsächlichen Dieb auf die Spur zu kommen. Er hatte den Rucksack samt Flugsportgerät am 15. Oktober am Haltepunkt Leuchtenbergring an sich genommen und war damit in der S-Bahn vermutlich bis zum Rosenheimer Platz gefahren. Auf den Bildern der Videoüberwachung trug der ca. 185 cm große, sehr schlaksig wirkenden Mann eine auffällige Fellmütze -Typ "russische Wintermütze Shapka braun". Aus dem Rucksack fehlen zudem Herrenschuhe der Marke Hanwag, ein schwarzes 2m-Funkgerät sowie ein goldfarbenes Fluginstrument der Firma Bräuninger vom Typ Competino Plus.
Wer sachdienliche Angaben zum Verbleib der noch vermissten Gegenstände oder zu dem unbekannten Dieb vom 15. Oktober machen kann, wird gebeten sich unter der Rufnummer 089/515550-111 mit der Bundespolizeiinspektion München in Verbindung zu setzen.
Der 66-Jährige Eigentümer des Gleitschirms der Marke Nova, Typ Prion 4, freute sich sehr als die Ermittler ihn darüber informierten, dass sein Gleitschirm aufgefunden wurde. Er wird das Flugsportgerät aller Voraussicht nach zurückbekommen, wenn es von der Staatsanwaltschaft als Beweisstück freigegeben wird. Aufgrund der fehlenden Technik muss der Truderinger zwar nachrüsten und auch die Schnüre muss er erneuern, doch das wird für den Luftsportler nach eigenen Angaben kein Problem darstellen. Am meisten war er jedoch überrascht, als ihm die Beamten erklärten, dass er seinen Rucksack am S-Bahnhaltepunkt vergessen hatte und nicht, wie von ihm vermutet, bestohlen worden war.
Die Münchner Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Fundstücke - auch wenn diese aus einem Abfallbehältnis stammen und der vermeintliche Besitz aufgegeben scheint - zu behalten bzw. diese gar zu veräußern.
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Wolfgang Hauner
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