OH_Neustadt / Holstein / Polizeibeamter bei Widerstandshandlung durch Fausthieb verletzt

Am Sonntagvormittag (25.10.2020) wurde eine zur Lienaustraße befindliche Glasscheibe des Polizeirevieres Neustadt eingeschlagen. Auf der Wache Dienst verrichtende Beamte konnten den davoneilenden Täter nach kurzer Verfolgung einholen, ein Beamter begleitete den an den Händen blutenden Mann in einem Rettungswagen in die Klinik. Dort angekommen wurde der Beamte unvermittelt angegriffen.

Gegen 09.30 Uhr vernahmen die in dem Polizeirevier Dienst verrichtenden Beamten am Sonntag das Klirren einer eingeschlagenen Scheibe des Dienstgebäudes. Die Beamten entdeckten einen entlang der Lienaustraße stadtauswärts davoneilenden Mann und holten diesen kurz vor der Einmündung der Straße "Galgenberg" ein.

Aufgrund der behandlungsbedürftigen Verletzungen an den Händen sollte der 28-jährige Lübecker mit einem Rettungswagen (RTW) in eine Neustädter Klinik gebracht werden. Nachdem der 28-jährige sich den Beamten zuvor mit erheblichen Stimmungsschwankungen präsentiert hatte, wurde beschlossen, den Transport im RTW durch einen Polizeibeamten zu begleiteten. Eine weitere Funkwagenbesatzung folgte dem Rettungswagen zur Klinik.

Als der RTW im Bereich der Notaufnahme der Klinik zum Stehen gekommen war und die Tür des Rettungswagens sich öffnete, kam es zu einer Rangelei zwischen dem Beamten und dem Beschuldigten, welcher sich jetzt wieder in äußerst aggressiver Stimmung befand, in dessen Verlauf der 41-jährige Polizeioberkommissar mit einem Fausthieb im Gesicht verletzt wurde.

Der 28-jährige Lübecker konnte schließlich von der Polizei überwältigt und unter Mitwirkung eines Arztes auf einer Liege fixiert werden. Da er offenbar unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stand, wurden ihm in der Klinik die erforderlichen Blutproben entnommen.

Der durch den Fausthieb verletzte Beamte wurde von dem medizinischen Personal der Klinik untersucht. Er war anschließend nicht mehr dienstfähig.

Vonseiten des Polizeirevieres Neustadt wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren unter anderem wegen "Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte" und wegen "Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte" eingeleitet.

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