Führen eines E-Scooters unter berauschenden Mittel

Bad Salzdetfurth(hop)- Am 28.10.2020, gegen 19:50 Uhr, kontrollierten Beamte des PK Bad Salzdetfurth in Söhlde den Fahrzeugführer eines Elektrokleinstfahrzeug, ein sogenannter E-Scooter. Während der Verkehrskontrolle ergaben sich Anhaltspunkte auf eine Drogenbeeinflussung des 20 - Jährigen Fahrzeugführers. Ein freiwillig durchgeführter Urintest bestätigte den Verdacht. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und es folgte die Anordnung einer Blutprobe. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach §24a StVG wurde gefertigt.

Hinweis zur Nutzung von E-Scootern: Bei den sogenannten E-Scootern handelt es sich um Kraftfahrzeuge im verkehrsrechtlichen Sinne. Die Polizei weist darauf hin, dass für E-Scooter Nutzer daher die gleichen Regeln im Hinblick auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr gelten wie für Autofahrer.

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