Einen tierischen Einsatz haben Beamte der Autobahnpolizei am Mittwoch, 28.10.2020, auf der BAB 2 nahe Godshorn erlebt. Aufgrund eines Hinweises wurde die Polizei auf Schlachtrinder aufmerksam, die von einem defekten Tiertransporter in einen anderen umgeladen wurden. Dabei bestand die Gefahr, dass eines der Tiere entweicht und auf die Autobahn läuft. Zudem wurden weitere Mängel festgestellt.
Nach ersten Erkenntnissen der Autobahnpolizei war der mit 26 Schlachtrindern beladene Tiertransporter eines 52-Jährigen bereits am Mittwochmorgen aufgrund eines Reifenplatzers liegengeblieben. Das Fahrzeug war zuvor in Tschechien gestartet und auf dem Weg zu einem Schlachtbetrieb in Lübbecke in Nordrhein-Westfalen. Aufgrund des Defekts an dem Lkw der Marke DAF wurde ein Ersatzfahrzeug zu dem Rastplatz geschickt, in das die Rinder umgeladen werden sollten.
Als die Polizei gegen 14:50 Uhr auf dem Rastplatz in Fahrtrichtung Dortmund eintraf, stellten die Beamten zwei hintereinanderstehende Lastwagen fest, deren Laderampen geöffnet waren. Mit Hilfe seitlich angebrachter Verladegitter hatten bereits zehn Bullen das Fahrzeug gewechselt. Dabei bestand jedoch die Gefahr, dass ein aufgeschrecktes Tier, die niedrigste Stelle der Gitter überspringen und auf den Rastplatz oder die Autobahn laufen könnte. Ohnehin wurde die Verladung in diesem Moment jedoch gestoppt, weil Veterinäre hinzugezogen wurden und die Transportbedingungen überprüfen sollten.
Als die Experten eintrafen, stellten sie diverse Verstöße in Bezug auf den Tiertransport fest. Das Hauptproblem war, dass die Tiere vor Ort nicht getränkt werden konnten. Zudem war der Ersatz-Lkw zu klein, um alle Tiere aufzunehmen und bis zum Ziel zu transportieren. Aus diesem Grund wurde die Auflage gemacht, dass ein weiterer Lkw kommen müsse, um die restlichen Tiere zum Zielort zu transportieren. Um die Tiere während der Wartezeit mit Wasser zu versorgen, musste außerdem die Feuerwehr hinzugezogen werden, die die Tränken des Pannen-Lkw mit Wasser befüllte.
Erst gegen 19:45 Uhr traf der zweite Ersatz-Lkw auf dem Rastplatz an, so dass die Verladung der übrigen Tiere beginnen konnte und die Transporter ihre Fahrt zum Bestimmungsort fortsetzen konnten.
Die Polizei hat aufgrund von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ein Verfahren gegen den 52 Jahre alten Lkw-Fahrer eingeleitet. Zudem musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro hinterlegen. /ram, mr
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