Vier Unfallfluchten verzeichnete das Polizeipräsidium Ulm in den vergangenen Tagen. Dabei weist die Polizei darauf hin, dass für Autofahrer eine Beschädigung am Auto sehr ärgerlich ist. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Dank Zeugen bleiben nicht alle Autofahrer auf den Schäden sitzen:
(BC) Mittwoch, gegen 8.40 Uhr beobachtete ein Zeuge in Eberhardzell einen Unfall: Ein Sprinter fuhr aus einer Hofeinfahrt in der Kastanienstraße und prallte gegen einen Audi. Der parkte am Straßenrand. Statt sich um den entstandenen Schaden zu kümmern, flüchtete der Fahrer des Mercedes. Der Zeuge hatte sich das Kennzeichen gemerkt und der Polizei (07351/4470) mitgeteilt. Die sucht jetzt nach dem Unfallverursacher, der einen Schaden in Höhe von ungefähr 1.500 Euro verursacht hatte.
Auch in Riedlingen flüchtete ein Autofahrer am Mittwoch, nachdem er einen Unfall verursacht hatte: Gegen 22.45 Uhr streifte er beim Ausparken in der Mörikestraße einen Opel. Um den Schaden kümmerte sich der Lenker des Fiat nicht, stattdessen flüchtete er. Weil eine Zeugin den Unfall beobachtet und die Polizei gerufen hatte, fahndeten die Beamten nach dem Autofahrer. Schnell hatten sie ihn ermittelt. Bei der Kontrolle stellten sie fest, dass der Mann Alkohol getrunken hatte. Ein Test bestätigte den Verdacht der Beamten, dass der 35-Jährige zu viel davon intus hatte. Er kam in ein Krankenhaus. Dort nahm ihm ein Arzt Blut ab. Das wird jetzt ausgewertet und soll Aufschluss darüber geben, wie viel Promille der Unfallverursacher tatsächlich intus hatte.
(GP)Auch in Göppingen blieb ein Unfall am Mittwoch nicht unbemerkt: Kurz nach 10 Uhr fuhr ein BMW aus einer Parkbucht in der Rosenstraße. Dabei streifte die Fahrerin einen Mercedes, der davor parkte. Statt ihre Erreichbarkeit zu hinterlassen und sich um den entstandenen Sachschaden in Höhe von ungefähr 2.500 Euro zu kümmern, flüchtete die Frau. Ein Zeuge verständigte die Polizei und teilte den Unfall mit. Die 57-Jährige erwartet nun eine Anzeige.
(HDH) Hoher Sachschaden entstand einem Autofahrer Dienstag oder Mittwoch in Heidenheim: Zwischen 22.30 und 16.30 Uhr parkte sein Auto in der Iglauer Straße. Ein anderer fuhr dagegen und beschädigte es. Um den Schaden in Höhe von ungefähr 8.000 Euro kümmerte sich der Unfallverursacher nicht. Seine Erreichbarkeit hinterließ er ebenfalls nicht. Stattdessen flüchtete er. Die Heidenheimer Polizei (07321/3220) hat nun die Ermittlungen aufgenommen und sucht den Unbekannten.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
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Claudia Kappeler, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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