Lüdinghausen-Seppenrade, Verkehrsunfall mit Krad, B235 – Zufahrt zum Kanalufer, eine Person leicht verletzt

Am 08.11.2020, gegen 12:20 Uhr, kam es auf der B235, in Höhe der Zufahrt zum Kanalufer im Bereich Tetekum, zu einem Verkehrsunfall mit leichtem Personenschaden. Ein 52-jähriger Kradfahrer aus Lüdinghausen befuhr mit seinem Krad die B235, aus Richtung Lüdinghausen kommend, in Fahrtrichtung Olfen. In Höher der Kanalzufahrt im Bereich Tetekum, übersah er einen vorrausfahrenden Pkw, welcher zum Linksabbiegen verkehrsbedingt wartete. Der 52-jährige Kradfahrer leitete daraufhin eine Vollbremsung ein, kam mit seinem Krad ins Straucheln und kam zu Fall, wodurch er sich leicht am rechten Fuß verletzte. Aufgrund des besonnenen Verhaltens des verkehrsbedingt wartenden Pkw-Führers, der den Kradfahrer im Rückspiegel bemerkte und sein Fahrzeug geistesgegenwärtige nach vorne versetzte, kam es nicht zum Zusammenstoß des Kradfahrers mit dem Pkw. Der Kradfahrer wurde mittels eingesetztem Rettungswagen einem Krankenhaus zur ambulanten Behandlung zugeführt.

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