Schwieberdingen/L1140: Unfallflucht nach Trunkenheitsfahrt
Am frühen Sonntagmorgen wurde durch einen Zeugen ein verunfalltes Fahrzeug im Grünstreifen der L1140 beim Gewerbegebiet festgestellt. Das Fahrzeug wies starke Unfallschäden auf und auch umstehende Bäume sowie eine Leitplanke waren in Mitleidenschaft gezogen worden. Personen befanden sich nicht mehr im Fahrzeug. Den polizeilichen Ermittlungen zufolge war ein 29-Jähriger mit dem VW Golf Cabrio unterwegs gewesen. Polizisten trafen den Verletzten an seiner Wohnanschrift an und stellten dabei fest, dass er deutlich unter Alkoholeinfluss und vermutlich unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stand. Nach Versorgung durch den Rettungsdienst musste er sich einer Blutentnahme unterziehen und sein Führerschein wurde einbehalten. Das unfallfahrzeug, an dem Totalschaden entstanden war, wurde für die weiteren polizeilichen Maßnahmen sichergestellt. Zeugen, die Angaben zum Unfallgeschehen machen können, werden gebeten sich mit dem Polizeirevier Vaihingen an der Enz, 07042 9410, in Verbindung zu setzen.
Bietigheim-Bissingen: Alkoholisierte Fahrerin tritt Polizistin
Mit einer renitenten 53-Jährigen hatten es Beamte des Polizeireviers Bietigheim-Bissingen in der Nacht von Samstag auf Sonntag zu tun. Kurz nach 1:00 Uhr meldete sich die Dame selbst beim Polizeinotruf und gab an, dass sie in ihrem Fahrzeug sitze, stark betrunken sei und sich orientieren müsse. Nachdem die Adresse der 53-Jährigen festgestellt war, trafen Polizeibeamte sie an, als sie gerade in die Tiefgarage einfuhr. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte sich die Frau zunehmend aggressiv. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht auf Alkoholeinwirkung, was in der Folge dazu führte, dass sie zur Blutentnahme in ein Krankenhaus gebracht wurde. Hier wehrte sich die 53-Jährige noch immer gegen die Maßnahmen der Beamten und trat einer Polizistin unvermittelt gegen das Schienbein. Neben einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr, erwartet die Dame darüber hinaus eine Anzeige wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
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