201110-7-K Durchsuchungen in Hanfprodukt-Geschäften – Warnung der Polizei Köln

Staatsanwaltschaft Köln und Polizei Köln geben bekannt:

Im Rahmen eines bei der Staatsanwaltschaft Köln geführten Ermittlungsverfahrens haben Drogenfahnder der Polizei Köln am Dienstag (10. November) insgesamt drei Hanfprodukt-Geschäfte in den Stadtteilen Ehrenfeld, Altstadt-Süd und Neustadt-Nord durchsucht. Erkenntnisse über unzulässigen Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehalt in einigen angebotenen Produkten hatten zum Erlass des richterlichen Beschlusses geführt. Die Kriminalpolizisten stellten eine Vielzahl von CBD-Produkten sicher, die nun auf THC Gehalt untersucht werden.

Frei verkäufliche Präparate dürfen kein THC enthalten. Sowohl der Handel mit, als auch der Besitz dieser vermeintlich legalen Hanfartikel ist nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar.

Außerdem kann die unbekannte Konzentration und Zusammensetzung der Substanzen zu negativen gesundheitlichen und psychischen Folgen und damit zu gefährlichen Beeinträchtigungen z.B. im Straßenverkehr führen. Vor diesem Hintergrund warnt die Polizei Köln eindringlich vor dem Kauf solcher Produkte. (as/de)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

https://koeln.polizei.nrw