Die Polizei Gelsenkirchen hat am vergangenen Wochenende eine sehr hohe Anzahl an Verkehrsdelikten geahndet.
Am Freitagabend, 13. November 2020, gegen 22.30 Uhr, hielten Beamte in Buer einen Autofahrer an. Dabei kam den Polizisten ein deutlicher Alkoholgeruch aus dem Auto entgegen. Außerdem stellten sie fest, dass das Kennzeichen entstempelt und schon einem anderen Kfz zugeteilt wurde. Zudem hatte der Fahrer keine Haftpflichtversicherung für das Auto abgeschlossen und auch keine gültige Fahrerlaubnis. Eine weitere Überprüfung ergab, dass der 45-Jährige von der Staatsanwaltschaft Hannover per Haftbefehl gesucht wird. Der Mann ohne festen Wohnsitz in Deutschland wurde festgenommen.
Am Samstagmorgen, 14. November 2020, stoppte die Polizei gegen 8 Uhr in der Gelsenkirchener Altstadt ein Fahrzeug. Der 22-jährige Fahrer räumte umgehend ein, dass er keine gültige Fahrerlaubnis besitze. Er habe einen Arbeitskollegen abholen sollen, der verschlafen hätte. Weil ein Drogenvortest bei dem Mann positiv ausfiel, wurde er für eine Blutprobe mit zur Wache genommen.
Insgesamt fertigten die Beamte am zurückliegenden Wochenende in Gelsenkirchen zwei Anzeigen wegen Alkohol am Steuer an, dreimal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und 13-mal wegen des Verdachts des Fahrens unter berauschenden Substanzen.
Die Polizei weist erneut darauf hin, dass das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefährlich und kein Kavaliersdelikt ist. Die Fahrt in betrunkenem oder berauschtem Zustand kostet nicht nur den Führerschein. Es gefährdet auch das eigene Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer. Zudem muss mit einer hohen Geldbuße gerechnet werden.
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Stephan Knipp
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