Versammlungsgeschehen am 17. November in Murnau und Rosenheim


18.11.2020, PP Oberbayern Süd
Versammlungsgeschehen am 17. November in Murnau und Rosenheim
MURNAU AM STAFFELSEE, LKR. GARMISCH-PARTENKIRCHEN / ROSENHEIM. Mehrere Versammlungslagen mussten die Polizeidienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd am gestrigen Dienstag, 17. November 2020, in Murnau am Staffelsee und in Rosenheim betreuen. Dabei kam es vor allem bei der Versammlung in Rosenheim zu einem unplanmäßigem Verlauf.
Murnau Gegen 11:00 Uhr begann die unter dem Motto „Corona-Info-Tour“ angemeldete Versammlung auf dem Murnauer Volksfestplatz. Etwa 90 polizeiliche Einsatzkräfte betreuten die Versammlung. Die polizeilichen Maßnahmen wurden sowohl durch die Redner als auch durch die Versammlungsteilnehmer teilweise lautstark kritisch kommentiert. Nachdem ein Redner die Versammlungsteilnehmer zum Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung aufgefordert hatte, wurde durch die Versammlungsbehörde und die Polizei deshalb auf die notwendige Beendigung der Versammlung hingewiesen. Daraufhin revidierte der Redner seine Aufforderung an die Teilnehmer, so dass die Versammlung fortgesetzt werden konnte.Im Verlauf der Versammlung und der Redebeiträge kam es zu Störungen durch drei Personen, die in zwei Fällen ihre Maske trotz Aufforderung nicht tragen wollten und in einem Fall eine ungeeignete Maske (Netz) benutzt hat. Bei der Identitätsfeststellung der Personen mussten die Einsatzkräfte jeweils leichten unmittelbaren Zwang anwenden. Alle drei Personen wurden von der Polizei angezeigt.Insgesamt konnte die Polizei einen ordnungsgemäßen Versammlungsverlauf verzeichnen. Die Einsatzkräfte mussten nur in wenigen Fällen auf Versammlungsteilnehmer kommunikativ einwirken, um auf die geltenden Hygienevorschriften hinzuweisen. Die Versammlung endete gegen 12:45 Uhr.
Rosenheim Mit zeitlicher Verspätung sollte kurz nach 15.00 Uhr die von 14.00 bis 16.00 Uhr angezeigte Versammlung zum Thema „Aufklärung zum Thema Corona Fakten“ im Mangfallpark in Rosenheim stattfinden. Rund 80 Beamtinnen und Beamte des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd und Unterstützungskräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei standen für die Betreuung bereit. Nachdem dem Veranstalter die Auflagen aus dem Bescheid der Stadt Rosenheim übermittelt worden waren – vordringlich ging es dabei um die Einhaltung der Infektionsschutzvorschriften, wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Einhaltung von Mindestabständen – erklärte der Veranstalter, dass die geplante Versammlung so nicht durchgeführt wird. Vielmehr rief er zu einem „Spaziergang“ durch die Stadt Rosenheim auf. Als die Veranstalter unmittelbar losgingen, folgten ihnen mehrere Hundert Menschen, die zu diesem Zeitpunkt im Mangfallpark waren. Die Vertreter der Stadt Rosenheim als Versammlungsbehörde und die Einsatzleitung der Polizei stellten nach einer juristischen Bewertung fest, dass mit dem „Spaziergang“ eine neue Versammlung durchgeführt wird. Um den Schutz von mehreren Hundert Teilnehmern an dieser Versammlung, die Sicherheit des Straßenverkehrs sowie von unbeteiligten Personen in der Rosenheimer Innenstadt – wiederum unter Einhaltung erforderlicher beschränkender Verfügungen - für einen ordnungsgemäßen Ablauf gewährleisten zu können, suchte die Polizei mehrfach vergeblich den Kontakt zur Versammlungsleitung. Letztlich musste der Einsatzleiter der Polizei die Versammlung in der Innstraße (Höhe Spitalstraße) aufgrund des unkooperativen Verhaltens seitens des Veranstalters in der Folge für beendet erklären. Eine Maßnahme für welche die zahlreichen Teilnehmer wenig Verständnis zeigten, aus Sicht der Polizei aber – hier sei vordringlich auf den Infektionsschutz aller Beteiligten und Unbeteiligten verwiesen – alternativlos war. Die weitere Teilnahme an der beendeten Versammlung wurde über Lautsprecher untersagt. Polizeibeamte mit Ellenbogenschlägen angegriffen hatten, wurden vorläufig festgenommen.Die Teilnehmer der beendeten Versammlung entfernten sich verhältnismäßig zügig, so dass diese Versammlung hier de facto beendet war. Mehrere Verstöße in versammlungsrechtlicher Hinsicht gilt es für die Polizei und das Ordnungsamt nun im Nachgang noch zu verfolgen.
Murnau Am Nachmittag wurden in Murnau für den späteren Dienstagabend dann nochmals zwei weitere Versammlungen im Themenzusammenhang angezeigt. Gegen 19.00 Uhr sollte ein Autocorso durch die Murnauer Innenstadt fahren. An dem Corso, der schließlich gegen 20.00 Uhr vom Volksfestplatz aus startete, nahmen ca. 100 Fahrzeuge teil. Der Corso verlief reibungslos.Eine zunächst für 22.00 Uhr angekündigte Kundgebung auf dem Volksfestplatz wurde vom Versammlungsanmelder nicht eröffnet. Da sich dennoch rund 30 Personen am Volksfestplatz eingefunden hatten, wurde diese Zusammenkunft von der Polizei als Versammlung rechtlich bewertet. Den Teilnehmern wurden von Einsatzkräften mittels eines Megafons dementsprechend beschränkende Auflagen zur Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften bekannt gegeben. Zwei Versammlungsteilnehmer wurden wegen des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes angezeigt, zwei weitere zeigten ein Attest zur Befreiung vom Tragen eines solchen Schutzes vor, deren Echtheit nun überprüft werden muss. Eine Person wurde wegen Beleidigung der Einsatzkräfte zur Anzeige gebracht.

Polizeipräsident Robert Kopp führt zu dem Versammlungsgeschehen am 17.11.20 im südlichen Oberbayern folgendes aus: „Die „Meinungs- und die Versammlungsfreiheit sind in unserem Land sehr hochrangige Rechtsgüter und werden jedem Menschen gewährt. Allerdings gelten diese Grundrechte nicht schrankenlos. Ebenso sind polizeiliche Einsatzkräfte in unserem demokratischen Rechtsstaat niemals Sinnbild für eine politische Zielrichtung oder ein öffentliches Thema. Die Polizei setzt sich neutral für den Schutz der Grundrechte ein. Wer als Demokrat die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Anspruch nimmt, muss aber auch die Aufgabe der Polizei in der demokratischen Gesellschaft und unserem Rechtsstaat anerkennen. Die Polizei trifft die erforderlichen Maßnahmen, um einen reibungslosen Verlauf und den Schutz von friedlichen Versammlungsteilnehmern zu gewährleisten. Eingeschränkt wird die Versammlungsfreiheit immer dann, wenn sich Beteiligte einer Versammlung nicht an die geltenden Regeln halten. In Zeiten einer Pandemie sind Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen und dadurch bedingte beschränkende Auflagen unabdingbar. Bei dem gestrigen Versammlungsgeschehen in Rosenheim wurden diese Beschränkungen in einer Art und Weise nicht beachtet, wie wir das mittlerweile bei knapp vierhundert Versammlungslagen im Zusammenhang mit dem Thema „Corona“ der letzten Monate in unserem Zuständigkeitsbereich bisher noch nicht feststellen mussten. Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd wird bei Versammlungen auch künftig derartige Rechtsverstöße und daraus resultierende Infektionsgefahren nicht dulden und am Einzelfall orientiert die erforderlichen Maßnahmen veranlassen.“