Lorenz Caffier konnte im Januar 2018 nichts von möglichen rechtsextremistischen Bestrebungen von Herrn T. wissen

Der Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Europa, Thomas Lenz, hat heute den Innenausschuss über die Aspekte im Zusammenhang mit dem Waffenkauf, die den Geschäftsbereich des Innenministeriums betreffen, ausführlich informiert und die zeitlichen Abläufe detailliert dargelegt und untermauert. Grundlage war die ausführliche Pressemitteilung Nr. 208 des Ministeriums vom 16.11.2020, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.

Thomas Lenz: "Ich habe mich persönlich um die Aufarbeitung des gesamten Ablaufs gekümmert und gemeinsam mit meinen Mitarbeitern alles akribisch geprüft. Es ist und bleibt Fakt: Lorenz Caffier konnte im Januar 2018 - und auch später im Jahr - nichts von einem rechtsextremistischen Hintergrund des Verkäufers wissen. Wir hatten bis Mitte 2018 nur Unterlagen, in denen zwar der Name auftauchte, aber es keine tatsächlichen Anhaltspunkte zu rechtsextremistischen Bestrebungen des T. gab. Auch seitens des GBA wurde und wird T. bis heute nur als Zeuge geführt."

Im Laufe des Jahres 2018 wurden die Bundesbehörden mehrfach aufgefordert, der Staatsanwaltschaft Schwerin und dem LKA alle Ermittlungsunterlagen zuzusenden, damit in Mecklenburg-Vorpommern weitere Ermittlungen durchgeführt werden können. Das Drängen der Landesbehörden führte schließlich dazu, dass das BKA im Januar und Februar 2019 Auswerteberichte, Asservate und Erkenntnisse übermittelte. Dazu gehörten auch gesicherte Chatverläufe, die einen erhebliches Datenvolumen haben. Das LKA bildete umgehend eine Sonderermittlungsgruppe, die die Unterlagen und Chats bis heute auswertet.

Im Mai 2019 lagen aufgrund der Auswertung erstmals Hinweise unter anderem auch zu T. vor. Über die gesamten Ermittlungsergebnisse und die bevorstehenden Durchsuchungen wurde der Innenminister umgehend informiert.

Gegen T. ermittelt zwar die Staatsanwaltschaft Schwerin. Aber dabei geht es nicht um rechtsextremistische Vereinigungen und Netzwerke oder um Straftaten mit rechtsextremistischen Hintergrund.

"Und wenn Herr Ritter in seiner Pressemitteilung behauptet, hier werde "die Verantwortung zwischen Bund und Land hin- und hergeschoben", dann ist das schlichtweg falsch", so Staatssekretär Lenz. "Bundes- und Landesbehörden arbeiten auf der Grundlage von geltendem Recht und Gesetz. Anders darf es nicht sein. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Herr Ritter zu unseren Rechtstaatsprinzipien eine andere Position hat", so Lenz.

Die Bundesbehörden, also Generalbundesanwalt und Bundeskriminalamt sind für das Nordkreuz-Verfahren zuständig, sie ermitteln zum Verdacht einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Landespolizei und die Justiz in MV sind engagiert bei der Aufklärung der weiteren Delikte, die diesen Personen zugeordnet werden können.

Staatssekretär Lenz trat auch Medienberichten entgegen, wonach Herr Caffier nicht im Innenausschuss berichtet hat, weil er krankgeschrieben ist. Das ist falsch. Er ist kein Minister mehr und war deshalb auch nicht im Innenausschuss.

Über die Öffentlichkeit oder Nicht-Öffentlichkeit einer Sitzung des Europa- und Innenausschusses entscheidet auch nicht das Innenministerium. Ebenso wenig gibt das Ministerium dazu ein Votum ab.

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa
Telefon: 0385/5882003
E-Mail: presse@im.mv-regierung.de
https://www.regierung-mv.de