Zeit: 24.11.2020, 18:00 Uhr bis 25.11.2020, 02:30 Uhr Ort: Hamburger Stadtgebiet, Bundesautobahn 1, Raststätte Stillhorn in beide Fahrtrichtungen
Beamte der Verkehrsdirektion Süd (VD 4) führten gestern auf der Raststätte Stillhorn zielgerichtete Großraum- und Schwertransportkontrollen durch und überprüften in diesem Zusammenhang sechs Fahrzeuge, von denen fünf beanstandet und dreien die Weiterfahrt untersagt wurde.
Insgesamt stellten die Beamten folgende Verstöße fest:
- 4 x mangelhafte Ladungssicherung - 3 x Missachtung von Sozialvorschriften - 4 x Genehmigungsverstöße - 1x Verstoß gegen das Güterkraftverkehrsgesetz
Besondere Sachverhalte: Ein Sattelkraftfahrzeug hatte das Überholverbot missachtet und führte weder eine Lizenz für den Güterkraftverkehr noch Fahrzeugpapiere mit sich. Hierfür wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 95 EUR vom niederländischen Fahrer (67 Jahr) hinterlegt. Ein weiteres Sattelkraftfahrzeug hatte eine derart mangelhaft gesicherte Ladung (24.000 kg) einer schwedischen Möbelkette, dass dem litauischen Fahrer (54 Jahre) die Weiterfahrt vor Ort untersagt werden musste. Ein Nachsichern war durch den Fahrer aufgrund fehlender Sicherungsmittel nicht möglich und soll im Laufe des heutigen Tages durch die Halterfirma beauftragt werden. Außerdem wurde in den späten Abendstunden ein Schwertransport mit einem Turmteil für eine Windkraftanlage angehalten und überprüft. Dieses war das erste von drei im Konvoi fahrenden Schwertransporten. Das Fahrzeug wies offensichtlich ein tatsächliches Gesamtgewicht von über 60.000 kg auf und war im Bereich kurz hinter der Auffahrt Harburg nicht das erforderliche Schritttempo gefahren, wie es bei solchen Transporten vorgeschrieben wird. Auf Brückenbauwerken und ähnlichen Überführungen muss durch solche schweren Transporte Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, um die Bauwerke nicht zu beschädigen. Bei dem angehaltenen Transport fiel nach einer Auswertung der Geschwindigkeitsdaten des Fahrtenschreibers auf, dass dieser nicht nur die Brückenbauwerke auf Hamburger Gebiet entschieden zu schnell überfahren hatte, sondern auch noch weit vor der in der Genehmigung erlaubten Zeit in Niedersachsen losgefahren war. Die Ladungssicherung wurde bemängelt, konnte aber vor Ort nachgebessert werden, sodass der Transport nach erfolgter Kontrolle seinen Weg fortsetzen konnte. Ein weiterer Großraum- und Schwertransport fiel durch sein Begleitfahrzeug auf, welches offenkundig nicht so recht wusste, welche Verkehrszeichen geschaltet werden müssen. Beladen war das polnische Fahrzeug mit einem großen Kran (55.000 kg). Nach Überprüfung der Fahrzeuge stellte sich heraus, dass der polnische Fahrer Fahrer (33) des Begleitfahrzeuges keinen Befähigungsnachweis für diesen Transport vorlegen konnte. Zudem hätte ein zweites Begleitfahrzeug für die Reduzierung der Geschwindigkeiten bei der Überfahrt der oben beschriebenen Bauwerke dabei sein müssen. Dieses war nicht vorhanden. Darüber hinaus lag keine aktuelle Genehmigung für den Transport vor. Da der Transport zu schwer und zu breit war, um ihn auf der Raststätte Stillhorn abzustellen, wurde dieser auf der Nebenfahrbahn der BAB 1 abgestellt und durch die Autobahnmeisterei Stillhorn abgesichert. Ein weiterer Lkw wurde rund 300 km ohne Fahrerkarte, also ohne Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten gelenkt.
Die professionellen Beamten der Verkehrsdirektion werden auch in Zukunft gezielte Großraum- und Schwertransportkontrollen durchführen, da der gewerbliche Güterverkehr speziellen Vorschriften unterliegt, deren Missachtung zu folgenschweren Unfällen und Sachschäden führen können.
Th.
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