Der Blick auf die Wetteraussichten für die nächsten Tage im Nordwesten Deutschlands lässt Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes erwarten - stellenweise gab es bereits frostige Temperaturen. Für diejenigen, die ihr Kraftfahrzeug noch nicht mit Winterreifen ausgerüstet haben, wird es also höchste Zeit. Denn sobald Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte auf den Straßen herrschen, sind Winterreifen vorgeschrieben. Wer bei solchen Witterungsverhältnissen ein Kraftfahrzeug ohne entsprechende Bereifung im öffentlichen Verkehrsraum führt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährdet sich und andere. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass einige Verkehrsteilnehmer trotz entsprechender Wetteraussichten vom Wintereinbruch überrascht werden. Die Folge können auch Verkehrsunfälle mit Verletzten sein.
"Wir appellieren an die Verkehrsteilnehmer, die ihr Fahrzeug noch nicht mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen ausgerüstet haben, sich jetzt um den Reifenwechsel zu kümmern. Verkehrssicherheit geht uns alle an, jeder kann seinen Beitrag leisten", sagt Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück.
Winterreifen erhöhen die Verkehrssicherheit, indem sie für eine bessere Haftung des Reifens auf dem Straßenbelag sorgen. Dieses liegt sowohl an einer speziellen Gummimischung des Reifens, als auch an einem besonderen Reifenprofil, durch welches insbesondere bei winterlichen Straßenverhältnissen eine höhere Bodenhaftung erreicht werden kann. Damit der Winterreifen seine Funktionsfähigkeit behält, reicht die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter oftmals nicht aus. Deshalb empfiehlt es sich, den Winterreifen ab einer Profiltiefe von mindestens vier Millimeter auszutauschen.
Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte mit einem Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum ohne witterungsgerechte Bereifung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Kommt es in Folge der nicht angemessenen Bereifung zu einer Behinderung, einer Gefährdung oder einem Verkehrsunfall, droht ein Bußgeld bis 120 Euro. Darüber hinaus: Kommt es wegen der Benutzung von Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Verkehrsunfall, kann dies unter Umständen zu Leistungskürzungen der Versicherungen wegen grober Fahrlässigkeit kommen.
Die Polizeidirektion Osnabrück wird im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitsarbeit unter anderem auch die Einhaltung der Vorschriften überprüfen und entsprechende Verstöße ahnden.
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