Gegen 22 Uhr fiel der Radfahrer einer Polizeistreife in der Wilhelm-Schussen-Straße auf. Dort fuhr er ohne Licht in starken Schlangenlinien. Bei einer Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 52-Jährige deutlich zu viel Alkohol getrunken hatte. Der Mann musste mit zur Blutentnahme und sieht jetzt einer Strafanzeige entgegen. Sein Fahrrad stellten die Polizisten vorläufig sicher.
Hinweis der Polizei zu den Promillegrenzen:
- 0,0 Promille/Absolutes Alkoholverbot am Steuer für Fahranfänger und junge Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. - Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien fährt) zeigt. - Ab 0,5 Promille und mehr muss ein Kraftfahrzeugfahrer mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen. - Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Ihnen drohen Punkte in Flensburg, der Führerscheinentzug und eine Geld- oder Freiheitsstrafe. - Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren.
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Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
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