Unweit der Polizeiwache Innenstadt fiel einer Streifenwagenbesatzung der Bonner Polizei in der Nacht zu Sonntag (29.11.2020) gegen 03:50 Uhr ein E-Scooter auf. Neben dem Fahrzeugführer stand eine weitere Person verbotenerweise auf dem Trittbrett des Elektrorollers, der die Bornheimer Straße in Richtung Innenstadt befuhr. Zu allem Überfluss wurde das Elektrokleinsfahrzeug in Schlangenlinien gesteuert. Bei der Überprüfung war schnell klar: der 22-jährige Fahrzeugführer hatte Alkohol getrunken. Ein Atemalkoholvortest zeigte einen Wert von rund 1,6 Promille an. Die Polizisten ordneten eine Blutprobe an und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein.
Denken Sie daran:
Die Nutzung eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss kann eine Straftat darstellen, die den Führerschein kosten kann. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.
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