Korrektur: Rauschmittelbeeinflusster Fahrer ohne Führerschein verursacht Verkehrsunfall

Am 30.11.2020 um 08:45 Uhr kamen Beamte der Polizeistation Penzlin in ihrer Streifentätigkeit auf einen Verkehrsunfall mit einem beteiligten Pkw zu.

Ein 37-jähriger Deutscher befuhr mit seinem PKW die B 192 aus Richtung Marihn in Richtung Penzlin. Kurz hinter Marihn Ausbau kam er nach links von der Fahrbahn ab, überquerte die Gegenfahrbahn und kollidierte in der weiteren Folge mit der Schutzplanke der Gegenfahrbahn. Dort kam er nach einigen Metern in entgegengesetzter Richtung zum Stehen. Er verständigte anschließend eigenständig einen Abschleppdienst und sicherte die Unfallstelle. Die Polizei informierte er jedoch nicht. Glücklicherweise trafen Abschleppdienst und Polizei gleichzeitig an der Unfallstelle ein. Der Fahrzeugführer befand sich allein im Fahrzeug und blieb bei dem Unfall unverletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von 2400 EUR.

Während der Verkehrsunfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 37-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Zudem stellten die Beamten körperliche Auffälligkeiten fest, die für den Konsum von Betäubungsmitteln sprachen.

Neben der Untersagung der Weiterfahrt erfolgte eine Blutprobenentnahme im Klinikum Waren. Gegen den Beschuldigten wurde Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Führerscheins, des Verdachts des Rauschmitteleinflusses im Straßenverkehr sowie wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet.

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